Unbefristeter Vertrag - mündl. Zusage - Beschäftigungsverbot vor Unterschrift

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unbefristeter Vertrag - mündl. Zusage - Beschäftigungsverbot vor Unterschrift

Hallo Frau Bader, ich arbeite seit nunmehr 6 Jahren befristet (Elternzeitvertretung) auf der selben Stelle. Mir wurde nun ein unbefristeter Vertrag direkt in Anschluss an den befristeten Vertrag mündlich zugesagt. Mein Vertrag läuft noch 2 1/2 Monate und ich bin nun in der 7. Woche schwanger. In meinem Berufsfeld wird ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, sobald der AG von der SS erfährt. Was passiert, wenn dieses vor Vertragsunterschrift der Fall ist? Kann der AG den unbefristeten Vertrag trotz mündl. Zusage verweigern? Ich könnte den unbefristeten Vertrag nicht antreten, da sich die SS sich so lange nicht verbergen lässt - birgt das rechtl. Vorteile für den AG? Was sind in meinem Fall meine Rechte und Möglichkeiten? Auf guten Willen brauche ich bei meinem AG nicht hoffen... Danke und viele Grüße SYG

von SYG am 05.04.2014, 08:46



Antwort auf: Unbefristeter Vertrag - mündl. Zusage - Beschäftigungsverbot vor Unterschrift

Hallo, der u.g. Trick gefällt mir gut. Ansonsten würde ich, wenn keine Gefahr für Mutter u Kind besteht, erst einmal nicht sagen. Es sei denn, Sie haben Zeugen für seine Aussage Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2014



Antwort auf: Unbefristeter Vertrag - mündl. Zusage - Beschäftigungsverbot vor Unterschrift

Wenn du auf den guten Willen des AG nicht hoffen kannst... Solange nix unterschrieben ist, kann von allem zurückgetreten werden! (es sei denn, die mündliche Aussage wurde vor Zeugen gemacht und könnte gerichtsfest bewiesen werden) Geschickter wäre es, von der Schwangerschaft erst nach der Unterschrift zu berichten. Gruß Sabine

von SumSum076 am 05.04.2014, 10:25



Antwort auf: Unbefristeter Vertrag - mündl. Zusage - Beschäftigungsverbot vor Unterschrift

Die mündliche Aussage wurde auch zeugen gegenüber geäußert. Allerdings weiß ich nicht, inwieweit diese gegen den AG aussagen würden, da es sich jeweils um Angestellte des AG handelt.

von SYG am 05.04.2014, 12:04



Antwort auf: Unbefristeter Vertrag - mündl. Zusage - Beschäftigungsverbot vor Unterschrift

So hat es eine Kollegin meines Mannes gemacht. Habt ihr interne Mails ? Dann würde ich es mir zunutze machen, da Du Dich ja jetzt arbeitslos melden müsstest vor Vertragsende. Maile dem Chef, der Perso wann Du mit einer Vertragsunterzeichnung des unbefristeten Vertrages rechnen kannst, damit Du Deine Formalitäten klären kannst ( BV zählt ja auch dazu ;-) ) Die Antwort dazu ist dann der Nachweis !

von Sternenschnuppe am 05.04.2014, 18:24



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