Hallo Frau Bader,
ich bin bis April 2019 in Elternzeit, allerdings haben wir vor während der Elternzeit in ein anderes Bundesland zu ziehen.
Wann muss ich meiner Chefin davon berichten?
Würde bei Kündigung meine Elternzeit "entfallen" und ich wäre arbeitslos?
Wie sind die Kündigungsfristen während der Elternzeit?
Was sollte ich noch beachten?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Mia
von
Mia3310
am 21.08.2017, 14:38
Antwort auf:
Umzug während der Elternzeit
Hallo,
während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, spielt das nicht zu eine Rolle.
Sie können während der Elternzeit mit den unnormalen Fristen kündigen oder eben zum Ende der Elternzeit mit einer Frist von drei Monaten.
Natürlich müssen Sie dem Arbeitgeber den Umzug mitteilen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2017
Antwort auf:
Umzug während der Elternzeit
Solange du in EZ bist kannst du wohnen wo du magst. Klar ist, du musst dem AG die neue Adresse mitteilen. Und sollte die Entfernung so weit sein das du nach der EZ dort nicht mehr arbeiten kannst, musst du entsprechend frühzeitig (spätestens 3 Monate vor Ende der EZ) das Arbeitsverhältnis kündigen. Davor kannst du jederzeit mit der normalen gesetzlichen/vertraglichen Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beenden. Je nach Grund des Umzugs kann dir aber eine Sperre beim Alg1 drohen.
Mitglied inaktiv - 21.08.2017, 15:06