Hallo Frau Bader ich habe eine Tochter, 7Jahre alt und es läuft seit fast 4 Jahren ein Umgangsverfahren. Hab alleiniges Sorgerecht und war nicht verheiratet. Bisher hat fast ausschließlich BU stattgefunden, die letzten 2 Jahre gar kein Umgang, weil das Kind sich verweigert ( Vater hat es geschlagen). Er leugnet alles. Zur Zeit wird ein Gutachten erstellt mit der Frage welches Umgangsrecht den Kindswohl entspricht. Der Gutachter hat mir im letzten Termin gedroht, wenn ich nicht für Umgang sorge, dann wird Sie dem Gericht mitteilen ich sei nicht bindungstolerant. Darüber hinaus verschweigt er vorsätzlich die von meinem Kind geäußerten Vorfälle zu Gunsten des Vaters. Ich ziehe nun im Sommer aus beruflichen Gründen 700km weit weg. Nun meine Frage: Muss ich das dem Gericht oder dem Gutachter mitteilen? Muss ich dem KV meine neue Adresse mitteilen? Muss ich mich evtl. an den Fahrtkosten beteiligen, falls Umgang stattfinden soll? Was ist wenn das Gericht einen Umgangspfleger beantragt und wir dann umziehen? Kann das Verfahren an den neuen Wohnort verlagert werden? Kann der Richter den Umzug verbieten? Kann ich gegen den Gutachter vorgehen, wenn er vorsätzlich ein falsches Gutachten erstellt, z.B. durch weglassen von inhaltlichen wichtigen Aussagen meiner Tochter. Vielen Dank und Grüße
von Aurevoir am 19.02.2015, 09:27