Umzug - Arbeitsstellenwechsel / Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umzug - Arbeitsstellenwechsel / Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, für den Herbst planen wir einen Umzug (400 km entfernt). Derzeit bin ich angestellt. Zur Eingewöhnung der Kinder (3 und 6 Jahre alt) möchte ich ca. drei Monate zuhause sein. Meine Frage ist nun, ob ich Elternzeit beantragen kann (einen neuen Arbeitgeber habe ich ja noch nicht) oder ob ich mich arbeitslos melden soll / melden muss. Vielen Dank! Tulipan

von Tulipan9 am 21.01.2016, 22:50



Antwort auf: Umzug - Arbeitsstellenwechsel / Elternzeit

Hallo, weder noch. Ohne Ag keine EZ - und arbeitslos melden geht nicht, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2016



Antwort auf: Umzug - Arbeitsstellenwechsel / Elternzeit

Nein, Du stehst dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Wenn die Kinder Betreuung haben und Du mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten kannst, dann kannst Du Dich beim Arbeitsamt melden. Fraglich ob es dann eine Sperre gibt, da Du den Jobverlust ja bewusst eingegangen bist. Aber das prüfen sie dann. Elternzeit hast Du nur mit Arbeitgeber. Den hast Du ja nicht, sofern noch was über wäre an Elternzeit. Bist dann Hausfrau solange.

von Sternenschnuppe am 22.01.2016, 09:11



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