Sehr geehrte Frau Bader,
für den Herbst planen wir einen Umzug (400 km entfernt). Derzeit bin ich angestellt. Zur Eingewöhnung der Kinder (3 und 6 Jahre alt) möchte ich ca. drei Monate zuhause sein.
Meine Frage ist nun, ob ich Elternzeit beantragen kann (einen neuen Arbeitgeber habe ich ja noch nicht) oder ob ich mich arbeitslos melden soll / melden muss.
Vielen Dank!
Tulipan
von
Tulipan9
am 21.01.2016, 22:50
Antwort auf:
Umzug - Arbeitsstellenwechsel / Elternzeit
Hallo,
weder noch.
Ohne Ag keine EZ - und arbeitslos melden geht nicht, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2016
Antwort auf:
Umzug - Arbeitsstellenwechsel / Elternzeit
Nein, Du stehst dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung.
Wenn die Kinder Betreuung haben und Du mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten kannst, dann kannst Du Dich beim Arbeitsamt melden.
Fraglich ob es dann eine Sperre gibt, da Du den Jobverlust ja bewusst eingegangen bist. Aber das prüfen sie dann.
Elternzeit hast Du nur mit Arbeitgeber. Den hast Du ja nicht, sofern noch was über wäre an Elternzeit.
Bist dann Hausfrau solange.
von
Sternenschnuppe
am 22.01.2016, 09:11