Frage: Umgangstitel Vollstreckbarkeit

Sehr geehrte Frau Bader, wie müsste man es formulieren, wenn man bei einer Umgangsvereinbarung ausgefallene Besuche binnen 14Tagen nachholen möchte. Wichtig wäre dass Dieses vollstreckbar sein muss. Vielen Dank...mit freundlichen Grüßen.

von p...082016 am 25.02.2017, 14:22



Antwort auf: Umgangstitel Vollstreckbarkeit

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise, ich kann Ihnen hier keine Vereinbarungen unentgeltlich formulieren. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2017



Antwort auf: Umgangstitel Vollstreckbarkeit

Hatten wir damals alles, diese Vollstreckbarkeit ist völlig sinnfrei da es dem Kindeswohl massiv schadet von Gerichtsvollzieher und Polizei abgeholt zu werden. Ordnungsgelder sind ebenso für die Katz..... Wer es dennoch will. Nur ein Gericht kann einen vollstreckbaren Titel ausstellen.

von Sternenschnuppe am 25.02.2017, 14:54



Antwort auf: Umgangstitel Vollstreckbarkeit

Ich denke ein Ordnungsgeld ist eine nicht zu unterschätzende Motivation, wenn vielleicht nicht das Erste aber wenn die Summe steigt mit Sicherheit. Polizei oder Gerichtsvollzieher sind keine Option. Aber es geht hier auch um die Formulierung(um überhaupt wirksam vollstrecken zu können), damit gerichtlich legitimiert,ein Ordnungsgeld verhängt werden kann.

von p...082016 am 25.02.2017, 16:25