Sehr geehrte Frau Bader,
wie müsste man es formulieren, wenn man bei einer Umgangsvereinbarung ausgefallene Besuche binnen 14Tagen nachholen möchte. Wichtig wäre dass Dieses vollstreckbar sein muss. Vielen Dank...mit freundlichen Grüßen.
von
p...082016
am 25.02.2017, 14:22
Antwort auf:
Umgangstitel Vollstreckbarkeit
Hallo,
bitte lesen Sie die Hinweise, ich kann Ihnen hier keine Vereinbarungen unentgeltlich formulieren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2017
Antwort auf:
Umgangstitel Vollstreckbarkeit
Hatten wir damals alles, diese Vollstreckbarkeit ist völlig sinnfrei da es dem Kindeswohl massiv schadet von Gerichtsvollzieher und Polizei abgeholt zu werden.
Ordnungsgelder sind ebenso für die Katz.....
Wer es dennoch will. Nur ein Gericht kann einen vollstreckbaren Titel ausstellen.
von
Sternenschnuppe
am 25.02.2017, 14:54
Antwort auf:
Umgangstitel Vollstreckbarkeit
Ich denke ein Ordnungsgeld ist eine nicht zu unterschätzende Motivation, wenn vielleicht nicht das Erste aber wenn die Summe steigt mit Sicherheit. Polizei oder Gerichtsvollzieher sind keine Option. Aber es geht hier auch um die Formulierung(um überhaupt wirksam vollstrecken zu können), damit gerichtlich legitimiert,ein Ordnungsgeld verhängt werden kann.
von
p...082016
am 25.02.2017, 16:25