Frage:
Um Elternzeit betrogen
Hallo.
Ich brauche dringend einen Rat. Ich bin vom 10.08.16-14.12.16 im verlängerten Mutterschutz, da mein Baby ein Frühchen war. Ich möchte nur 12 Monate Elternzeit nehmen, da ich danach wieder arbeiten gehen möchte.
Nun sagt das Amt, dass mir für den Zeitraum des Mutterschutzes kein Elterngeld zusteht, da das Mutterschaftsgeld+Arbeitgeberzuschuss höher sind als das Elterngeld. Ich bekomme das Elterngeld bis zum 1.Geburtstag meiner Tochter (bis 05.09.17) das heißt aber auch, dass ich dann nur bis September ins Elternjahr gehen kann, also nur 9 Monate, da mir ja sonst das Geld fehlt. Nun ist meine Frage ob das rechtens ist und ob ich dagegen angehen kann. Ich fühle mich da um meine Elternzeit + Elterngeld betrogen. Ist es ratsam einen Anwalt zu Rate zu ziehen? Bitte helft mir, ich möchte doch nur die Zeit mit meinem Baby genießen.
LG. Monique
von
Monique.Engels
am 30.11.2016, 09:13
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Um Elternzeit betrogen
Hallo,
nein, sie hat Recht. Aber Sie bekommen doch mehr als die anderen, denn MG ist höher als EG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.12.2016
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Um Elternzeit betrogen
Was genau ist daran nun unfair, dass Du mehr Monate mit vollem ! Lohn hast als andere mit Kindern am Termin bis zum ersten Geburtstag?
Dein Kind ist im September 1, Du wolltest nach 12 Monaten wieder arbeiten, das passt doch alles.
Elternzeit beginnt ab Geburt ;-)
von
Sternenschnuppe
am 30.11.2016, 09:35
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Um Elternzeit betrogen
Noch einmal klarer:
Elterngeld ist dazu da um einen Verdienstausfall ( sofern vorhanden ) auszugleichen bis zum ersten Geburtstag (wenn der Partner auch Elternzeit nimmt bis zum 14. Lebensmonat)
Du hast den finanziellen Vorteil, dass Du später erst diesen Ausfall hast und mehr Monate mit vollem Lohn bis Kind 1 ist als andere.
von
Sternenschnuppe
am 30.11.2016, 09:39
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Um Elternzeit betrogen
Elternzeit beginnt mit dem Tag der Geburt, unabhängig von Frühchen oder nicht.
Elterngeld wird auch ab Geburt gezahlt, die Zahlungen aber mit dem ev. Gehalt im Mutterschutz verrechnet, da sie in der Regel höher sind als das Elterngeld.
Du hast sogar mehr Einkommen, da das Kind knapp 4 Wochen zu früh kam, Du aber 18 statt 12 Wochen Mutterschutz ( und damit volles Einkommen) hattest.
Die Zeit mit deinem Baby genießen kannst du im Übrigen auch, wenn du arbeitest - es ist doch immer noch da....
von
Andrea6
am 30.11.2016, 09:43
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Um Elternzeit betrogen
Danke für die Antwort. Dann hat sich die Dame am Telefon falsch ausgedrückt, denn sie meinte zu mir, das die Elternzeit erst NACH dem Mutterschutz beginnt.
LG. Monique
von
Monique.Engels
am 30.11.2016, 11:20
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Um Elternzeit betrogen
Passt doch alles eh nicht. Wenn Du mit dem ersten Geburtstag deines Kindes wieder voll arbeiten willst ist das doch deine Entscheidung. Rechtlich darfst Du bis zum 3ten Geburtstag EZ nehmen. Aber, dir steht es frei nach dem Elterngeld unentgeltlich daheim zu bleiben - oder eben innerhalb der EZ in Teilzeit zu arbeiten wenn Elterngeld durch ist und es finanziell knapp ist. das was Du mehr an Mutterschutzgeld bekommen hast wie wenn du "nur" Elterngeld bekommen hättest kannst Du sogar zur Seite legen und wenn es passt für die zeit nach dem Elterngeld nutzen.
Betrogen wurdest Du da finanziell um gar nichts - im Gegenteil. Du bist nur weniger Zeit daheim wie jemand wo das Kind zum Termin oder gar erst danach kommt - weil die vorgeburtliche Mutterschutz-ZEIT (nicht Geld) ja nachträglich nicht nachgeholt werden kann. Das war es, dafür hast du es aber finanziell besser.
Mitglied inaktiv - 30.11.2016, 15:28
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Um Elternzeit betrogen
Hallo,
Ich habe auch ein Frühchen und habe auch so empfunden wie du. Hier wird keiner deine Gefühle nachvollziehen können, außer andere Frühcheneltern.
Tatsächlich stimmt es, dass man im Endeffekt sogar mehr Geld bekommt durch die höheren Mutterschutzleistungen.
Allerdings muss man, wenn man nach Ende des Elterngeldbezuges wieder zu arbeiten beginnen möchte, schon viel früher anfangen, als man das ursprünglich geplant hatte.
Elterngeld wird tatsächlich erst nach dem Mutterschutzgeld bezahlt, längstens bis zum 14 Lebensmonat des Kindes als Alleinerziehende, ansonsten bis zum 1. Geburtstag. Das sind bei Frühchen dann nur mehr ca. 8 Monate bis zum 1. Geburtstag.
Durch den verlängerten Mutterschutz verbraucht man quasi auch Elterngeldmonate, ca. 4 Monate. Bei normaler Geburt wären es nur 2 Monate.
LG und alles Gute
Luvi
von
luvi
am 30.11.2016, 18:58
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Um Elternzeit betrogen
Das Kind der AP ist nur gut 2 Wochen vor ET geboren - in der Regel wird da gar kein Frühchenstatus bescheinigt, da 38.SSW.
So wahnsinnig viel zu früh ist das ja nicht: das Kind hat sicher unter 2,5kg gewogen, ansonsten wäre der verlängerte Mutterschutz hinfällig.
von
Andrea6
am 30.11.2016, 19:51
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Um Elternzeit betrogen
Tja, das hab ich überlesen, dass das Kind nur 2 Wochen zu früh geboren wurde. Dann kann ich die Aufregung auch nicht verstehen. Mein Kind ist mehrere Wochen vor dem vorgeburtlichen Mutterschutz geboren.
Luvi
von
luvi
am 01.12.2016, 00:08
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Um Elternzeit betrogen
Zitat:
"Durch den verlängerten Mutterschutz verbraucht man quasi auch Elterngeldmonate, ca. 4 Monate. Bei normaler Geburt wären es nur 2 Monate."
Ich verstehe es wirklich nicht. Das Einzige, was hier evtl. nachteilig wäre ist, wenn der ET im Dezember ist und das Kind kommt im September/Oktober, muss man auch wieder nach einem Jahr im September bzw. Oktober anfangen statt wie bei ner Geburt am ET. Man hatte dann aber doch trotzdem ein Jahr EZ und eben auch den finanziellen Vorteil verlängerter Mutterschaftsgeldzahlung. Gut, die ersten Wochen bei nem (Extrem)Frühchen verbringt man in der Klinik und kann die Zeit nicht daheim nutzen, aber dazu müsste das Gesetz dahingehend geändert werden, dass die EZ erst nach dem Mutterschutz beginnt und ein Jahr läuft. Meinst du das luvi?
von
malini
am 01.12.2016, 08:42
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Um Elternzeit betrogen
Nein, ich denke was ise meint ist, man verliert Zeit, wenn das Kind VOR dem Beginn des Mutterschutzes geboren wird, denn es wird dann "nur" die Zeit des Mutterschutzes angehangen, nicht die Zeit davor. die das Kind dann nochmal zu früh kam. Das ist gedacht als verlorene Zeit - und in Bezug auf Elterngeld ggf. sogar verlorenes Geld (z.B. in Hinblick auf die Bemessungsgrundlage aber auch, weil halt für die Zeit einfach das Gehalt, das man bekommen hätte fehlt).
Tatsächlich ist die Mutter natürlich auch das Jahr Zuhause. Ich kann mir dennoch vorstellen, dass es den Müttern in diesem Fall ungerecht vorkommt. Allerdings verlieren sie die Zeit nicht von ihrer Mutterschaft sondern aus ihrer Schwangerschaft. Und ein Anrecht auf eine bestimmte Schwangerschaftsdauer hat man nun einmal leider nicht. Ich kann aber nachvollziehen, dass sich Mütter in diesem Fall um Zeit betrogen fühlen.
Und wenn man EG Plus gemeinsam mit dem Partner nehmen wolte verliert man tatsächlich mitunter Zeit, denn die Mutter blockt mit jedem angefangenen Lebensmonat, in dem sie Mutterschutzgeld bekommt einen vollen Monat Elterngeld.
Ich habe z.B. mit meinem Mann die EG Monate 50/50 aufgeteilt. Er hat 7 Monate, ich habe 7 Monate. Wäre unser Sohn zwei Wochen eher geboren, hätte ich einen vollen Monat EG mehr geblockt, den ich nicht hätte in EG Plus aufteilen können.
Oder anders: Wäre jetzt geplant, dass ich zwei Monate EG nehme und mein Mann 12, weil er halt Zuhause bleibt, dann hätte eine Frühgeburtlichkeit hier dazu geführt, dass der Mann eben keine 12 Monate EG mehr bekommen kann. Und das kann bei einer Frau, die nicht viel Geld bekommt während ihres Mutterschutzes halt durchaus ein finanzieller Unterschied sein
Außerdem: Finanziell bekommt man scheinbar erst einmal mehr aber je nach Konstelaltion ist die Zahlung von EG in Bezug auf die Freistellung von der Krankenkasse halt z.B. auch durchaus wichtig.
Es gibt also tatsächlich Fälle, wo eine Frühgeburtlichkeit zu finanziellen Nachteilen führen kann. Diese sind nicht generell und nicht allein aus der Zahlung des Elterngeldes als solches begründet. Aber solche Fälle gibt es.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 01.12.2016, 09:33
Antwort auf:
Um Elternzeit betrogen
Danke Lilly.
Wie schon gesagt, tatsächlich bekommt man bis zum ersten Geburtstag Geld, das ist immer gleich, doch trotzdem fühlt es sich weniger an. Vielleicht auch, weil der Elterngeldbezug immer mit 12 Monaten angepriesen wird, man tatsächlich aber nur 8 bekommt? Alle anderen zumindest 10?
Weitere Beispiele:
Kommt das Kind zum errechneten Zeitpunkt, bekommt man 13.5 Monate Geld, ohne zu arbeiten, kommt das Kind 7 Wochen zu früh, bekommt man nur 12 Monate Geld.
Oder:
Während des Elterngeldbezuges ist man kostenlos krankenversichert. Teilt man das Elterngeld auf 2 "Jahre" auf, erhält man bei Geburt zum ET insgesamt ca. 22 Monate Elterngeld und somit kostenlose Krankenversicherung, bei Frühgeburt nur ca. 20 Monate.
Hier muss also schon früher eine freiwillige Versicherung bezahlt werden, wenn kein Arbeitsvertrag mehr vorhanden ist).
Auch bei einer zweiten Geburt in der Elternzeit des ersten Kindes kann bei einer Frühgeburt und bei geringem Verdienst vor dem ersten Kind zu insgesamt weniger Geld führen, wenn die Geburt noch vor Beginn der Mutterschutzfristen ist (12 Monate statt 13.5 bei geringem Verdienst z.B. knapp über 450 Euro).
Eigentlich liegt wahrscheinlich die gefühlte Ungerechtigkeit darin, dass die vorgeburtliche Mutterschutzzeit mit der Elternzeit verrechnet wird, und nicht an die Elterngeldbezugszeit angehängt wird und diese dadurch verlängert.
Ich hoffe, es ist nun ein wenig verständlicher.
Luvi
von
luvi
am 01.12.2016, 16:47
Antwort auf:
Um Elternzeit betrogen
"Wie schon gesagt, tatsächlich bekommt man bis zum ersten Geburtstag Geld, das ist immer gleich, doch trotzdem fühlt es sich weniger an. Vielleicht auch, weil der Elterngeldbezug immer mit 12 Monaten angepriesen wird, man tatsächlich aber nur 8 bekommt? Alle anderen zumindest 10?"
Was ist mehr wert? Sich ums Baby kümmern bei voller Lohnfortzahlung (Mutterschaftsgeld) oder mit Elterngeld?
Da hat der Gesetzgeber den Müttern mit Frühgeburt ein extra Privileg gegeben, und schon geht das Gejammer los, weil man dafür etwas geringeres eintauschen muss.
Vielleicht würde ein Blick in die Gesetzeslage der Nachbarländer helfen, zu erkennen wie großzügig in Deutschland mit Müttern verfahren wird. - Schweiz, Frankreich, Ungarn ....
Mitglied inaktiv - 04.12.2016, 13:58