Frage: Überstundenverrechnung bei BV?

Hallo, meine Arbeitszeit wurde von 8 auf 4 Stunden reduziert (teilweises BV). Vor dem Berufsverbot hatte ich ca. 50 Überstunden auf meinem Stundenkonto. welche mein Arbeitgeber nun mit den BV verrechnet will. Ist dies in Ordnung oder kann ich die Überstunden behalten bis ich aus der Elternzeit komme? Vielen Dank.

von Jenny301 am 22.04.2014, 21:14



Antwort auf: Überstundenverrechnung bei BV?

Hallo, es kommt darauf an, was im vertrag geregelt ist. Grds. kann er das nicht, wenn nicht vereinbart ist, dass man die Überstunden abfeiert u dies beantragt war. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2014



Antwort auf: Überstundenverrechnung bei BV?

Die Überstunden dürfen nur verrechnet werden wenn Du diese bereits bevor das BV ausgesprochen wurde beantragt und genehmigt hattest. Sonst müssen die wie Urlaub auch bestehen bleiben. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 23.04.2014, 10:21