Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin noch in Elternzeit bis 13.06.16. Elterngeld habe ich nur für ein Jahr beantragt. Also ich bekomme im Mai mein letztes Elterngeld. Mit meinen AG habe ich aber eine elternzeit von insgesamt 2 Jahren vereinbart, einfach um wegen der Stunden flexibler zu sein und auch wegen des Kündigungsschutzes! Nun meine Frage. Es wird sicherlich in fast jedem Monat zu Überstunden kommen. Was hat das für Konsequenzen meiner elternzeit? Falle ich da automatisch aus dieser raus? Oder kann ich ohne weiteres die Überstunden leisten und mir diese ausbezahlen lassen? Ich meine, von der elterngeldstelle beziehe ich ja dann kein Geld mehr! Oder sollte ich in diesem Fall die elternzeit auflösen? Darf mein AG mir die Überstunden ausbezahlen? Eigentlich schon oder? Vielen Dank im voraus! MfG
von allissa am 28.04.2016, 14:36