Hallo Frau Bader, bin über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Die Firma in der ich eingesetzt bin hat mir nun eine Übernahme mit einem befristeten Arbeitsvertrag Angeboten. (Ich weiß der Vertrag würde einfach auslaufen während der Elternzeit) Nun bin ich aber bereits schwanger (10 SSW). Den Vertrag habe ich bereits unterzeichnet dieser würde zum 1.8.2017 in Kraft treten. Bis dahin arbeite ich noch für die Zeitarbeitsfirma. Meine Frage ist nun da ich den Vertrag zur Übernahme bereits unterschreiben habe und nach der 12. SSW (die vor dem 1.8.2017 zu ende ist) von meiner Schwangerschaft erzähle mich mein "neuer" AG kündigen kann, da ich ja noch nicht offiziell angefangen habe für die Firma fest zu arbeiten und noch über die Zeitarbeit dort eingestellt bin. Ich hoffe Sie verstehen ungefähr was ich meine :)
von MillaDO am 23.06.2017, 11:53