Teilzeit oder teilzeit in elternzeit Arbeiten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit oder teilzeit in elternzeit Arbeiten?

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 9.11.15 geboren ich habe nun 14 Monate Elterngeld erhalten und arbeite seit 9.1.17, 20 std pro Woche. Welche Vorteile gäbe es in elternzeit teilzeit zu Arbeiten? Wenn ich innerhalb der elternteilzeit wieder schwanger würde. Bzw der mutterschutz beginnt, ist die Berechnungsgrundlage für das elterngeld mein Gehalt aus den 12 Monaten vor der Geburt meines ersten Kindes? Oder wird da der teilzeit Gehalt zur Berechnung Verwendet? Besten Dank für ihre Hilfe. Mfg

von andrea384 am 08.02.2017, 21:57



Antwort auf: Teilzeit oder teilzeit in elternzeit Arbeiten?

Hallo, die Frage haben Sie noch weiter unten schon mal gestellt?

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2017



Antwort auf: Teilzeit oder teilzeit in elternzeit Arbeiten?

Ganz simpel, wie lange Deine EZ geht ist völlig egal. es hat KEINEN Einfluß. EZ ist nichts mehr als das der AG sich verpflichtet dir deine alte Arbeitsstelle bzw eine gleichwertige für diese Zeit sicher zu stellen. Deshalb darf dir in dieser Zeit auch nicht gekündigt werden, außer im absoluten Notfall. Und du darfst bei deinem AG in TZ arbeiten oder mit dessen Zustimmung woanders. Elterngeld dagegen ist die finanzielle Verpflichtung des STAATES Der Eltern gegenüber. das hat mit deinem AG an sich nur am rande zu tun. Für Elterngeld ist IMMER der verdienst der letzten 12 Monate vor Antritt wichtig. Und ausgeklammert werden nur Monate in denen Du im ersten Jahr des Elterngeldbezuges bist oder Mutterschutzzeiten. Da steht nichts von Ausklammerung der Elternzeit. Heißt also, wenn Du nach dem 1ten Geburtstag Deines Kindes nicht arbeitest bis zum nächsten Mutterschutz, dann gehen alle Monate mit 0 € in die Berechnung des neuen Elterngeldes ein, weniger wie 300 € kann man aber nicht bekommen weil eben Mindestsatz. Dieser steht jedem zu, auch dann wenn man im leben noch nie einen Tag gearbeitet hat. Arbeitest Du aber zB Teilzeit, weil du im Zuge deiner Elternzeit nicht mehr wie 30 Std arbeiten willst/kannst, dann fließt Deine TZ-Gehalt in die Berechnung ein - und du wirst entsprechend mehr bekommen wie den Mindestsatz. Der Vorteil wenn Du arbeitest - egal ob VZ oder TZ, - unabhängig von der Elternzeit ist also der, das Du dein neues Elterngeld erhöhst. Thema Mutterschutz dagegen ist ein anderes Thema. Weil hier nach dem gezahlt wird welcher Vertrag gerade AKTIV ist. heißt, beendest Du die EZ nicht, bekommst Du genau das was Du auch in der EZ bekommen würdest, sprich arbeitest Du gerade nicht, gibt es vom AG auch nichts. Arbeitest Du TZ, dann eben der TZ-Anteil vom AG. Plus in beiden Fällen eben der Zuschuss von der KK von höchstens 13 € pro Tag. Da der Gesetzgeber aber gesagt hat, da müssen wir mehr tun, hat er gesagt nur zum neuen Mutterschutz darf eine Mutter auch die laufende EZ vorzeitig beenden. Und ohne EZ lebt mit sofortiger Wirkung dein VZ-Vertrag wieder auf - auch dann wenn du nicht mal einen Tag VZ gearbeitet hast. Heißt also VZ-Mutterschutzlohn, plus Zuschuss von der KK - wie eben beim ersten Kind auch. Voraussetzung ist natürlich, das man auch noch einen VZ-Vertrag hat. blöde wenn man gemeint hat, ich arbeite eh nie wieder VZ, ich ändere mal dauerhaft auf TZ. Und mit dem verdienstdurchschnitt der letzten 3 Monate sind immer Frauen gemeint welche Lohn erhalten, nicht ein festes Gehalt. Es gibt ja Menschen die arbeiten mal in einem Monat 100 Std, mal nur 20 Std - und haben entsprechend schwankenden Verdienst. Da werden dann eben die 3 Monate als Schnitt genommen.

Mitglied inaktiv - 09.02.2017, 18:16



Antwort auf: Teilzeit oder teilzeit in elternzeit Arbeiten?

Wunderbar! Danke für die tolle Auskunft!

von andrea384 am 09.02.2017, 20:29



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