Danke Frau Bader füre Antwort zu einer vorherigen Frage.
Habe ich es dann richtig verstanden? Wenn die Teilzeit für 1 Jahr befristet genehmigt wird, habe ich trotzdem das Recht nach dem Jahr Teilzeit zu beantragen und sie muss gewährt werden wenn alle betrieblichen Belange Organisation usw nicht dagegen sprechen?
Ich dachte wenn das Jahr vorbei ist, dann kann ich keine Teilzeit mehr beantragen. Deswegen hatte ich Angst eine Befristung zu unterzeichnen.
von
Mausmuc81
am 19.01.2017, 18:08
Antwort auf:
Teilzeit auf 1 Jahr befristet
Hallo,
Erst nach Ablauf von zwei Jahren, nachdem der Arbeitgeber einer Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat, kann der Arbeitnehmer erneute eine Verringerung der Arbeitszeit beantragen. Der Gesetzgeber hat diese Bindung von zwei Jahren eingeführt, damit die Arbeitgeberpersonalwirtschaftlich längerfristig planen können. Eine Ersatzkraft kann auf zwei Jahre befristet eingestellt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2017
Antwort auf:
Teilzeit auf 1 Jahr befristet
P.S. Trotzdem braucht der AG einen Grund!
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2017