Frage: Stillpausen

Hallo Frau Bader, Ich gehe nach der Elternzeit -1 Jahr - wieder arbeiten. Ich stille mein Kind und möchte weiterstillen. Die Entfernung zur Arbeit ist so weit, dass ich nicht zwischendurch nach Hause bzw zum Kind kommen kann. Habe ich trotzdem Recht auf die Stillpausen? Wann muss die genommen werden? Was lohnt sich für mich VOllzeit wieder arbeiten zu gehen? -oder 30 Std woche ? An manchen Tagen arbeite ich zB 10 Std an anderen 5 Std. Wie werden die Stillpausen verteilt, wo muss ich die beantragen, was brauche ich dazu, ev eine Bescheinigung?oder wäre für mich am günstigsten immer 8 std zu arbeiten? Mein AG "bevorzugt" die 30 std Woche, obwohl ich sehr gebraucht werde.....deswegen die Fragen an Sie, Vielen herzlichen Dank Frau2016

von Frau2016 am 08.09.2016, 15:24



Antwort auf: Stillpausen

Hallo, Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Es gibt einen Gesetzesentwurf, wonach ab 2017 Stillpausen nur für Kinder bis zu einem Jahr berücksichtigt werden. Dann entfile es für Sie. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2016



Antwort auf: Stillpausen

Die Stillpausen dürfen genommen werden, so lange das Kind tatsächlich gestillt wird. Wenn die Fahrt nach Hause zu lang ist, dann kann auch das Kind von jemand gebracht werden. Oder du kannst Muttermilch abpumpen. Der Anspruch beinhaltet zwei mal eine halbe Stunde zusätzliche Pause zum Stillen. Diese Pausen sollten logischweise immer dann genommen werden, wenn die Brust wieder Milch hat, also etwa 4 Std. nach dem letzten Stillen am Morgen. Allerdings geht erfahrungsgemäß die Milchproduktion meist schnell zurück, wenn nicht das Kind angelegt wird, sondern nur die Milchpumpe. Und auch das Kind kann Interesse verlieren. Das Stillen ist von einer Hebamme oder einem Gynäkologen regelmäßig zu bescheinigen und die Stillbescheinigung ist dem Arbeitgeber vorzulegen. Details entscheiden die Aufsichtsbehörden für Mutterschutz. Wende dich an deine zuständige Gewerberaufsicht/Arbeitsschutzbehörde. Bezüglich der Arbeitszeit würde ich kurze Arbeitstage empfehlen, aber das ist eine persönliche Entscheidung die jeder selber treffen muss.

Mitglied inaktiv - 08.09.2016, 15:36



Antwort auf: Stillpausen

Darf die Pause am Stück am Ende / vor der Arbeit genommen werden?

von Frau2016 am 08.09.2016, 15:42



Antwort auf: Stillpausen

Das Kind ist 1 Jahr alt - wird schwer das auch durch zusetzen. Zumal mit einem Jahr wohl in den wenigsten Fällen ein Kind voll gestillt wird. Nicht falsch verstehen, ich stille selbst und arbeite auch seit dem unser 1 Jahr geworden ist mit anfangs 25-30 Std, einfache Fahrzeit mit dem Auto zudem bei mir gut 45min. Allerdings war es für meinen Chef OK das ich recht gleichmäßig arbeite mit ca. 5-6 Std täglich. Milchproduktion war dabei kein Problem bei uns, auch nicht das essen bei Tagesmutter und jetzt im KiGa. Anfangs spannte die Brust etwas, das regelte sich aber schnell.

Mitglied inaktiv - 08.09.2016, 16:30



Antwort auf: Stillpausen

Hallo, ich habe direkt nach den 8 Wochen wieder VZ gearbeitet, über 100 km von Zuhause entfernt. Ich habe mit meinem Vorstand vereinbart, dass ich die Stillpausen "sammle" und ab und zu einen ganzen Still-Tag" draus gemacht habe. Nachdem ich oft auch über 9 Std- gearbeitet habe, waren es auch mehr Stillpausen... Man kann natürlich die Stillpausen vorne und hinten anhängen. Ob Du nun VZ oder 30 Std. gehst musst Du wissen, wobei von den 40 Std, ja nicht wirklich 40 übriggeblieben wenn Du stillst, dito bei 30 Std... Beantragen muss man Stillpausen nicht, nur dem AG mitteilen und wenn er es will ggf. auch ein Attest vorlegen. Gruß D

von desireekk am 08.09.2016, 16:36



Antwort auf: Stillpausen

Stillpausen kann man genausowenig sammeln wie Frühstückspausen. Ich halte diese Vorgehensweise für Mißbrauch an der Umlagekasse, die die Ausfallzeiten bezahlen muss. Wer in den Stillpausen nicht stillt oder abpumpt, hat m.E. keinen Anspruch drauf. Näheres können die Aufsichtsbehörde dazu entscheiden oder festsetzen.

Mitglied inaktiv - 08.09.2016, 16:44



Antwort auf: Stillpausen

Eine Pause ist m.E. eine Arbeitsunterbrechung und nicht eine Arbeitszeitverkürzung. Du kannst ja vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende in deiner Freizeit stillen wie jede andere stillende Mutter auch. Wenn du in der Stillpause nicht vor hast, Milch abzupumpen oder das Kind zu stillen, dann steht dir m.E. keine solche Stillpause zu. Denn die Stillpause ist zweckgebunden. Und natürlich kannst du die Pausen nicht addieren und dann früher nach Hause. Das ist nur meine Meinung. Um verläßliche Infos zu bekommen, wende dich an die Gewerbeaufsicht.

Mitglied inaktiv - 08.09.2016, 16:52



Antwort auf: Stillpausen

Das sehe ich anders. ich habe die Stilltage dazu genutzt um den Milchfluss wieder auf "Voll-Leistung" zu bekommen, denn wenn man 3 Tage dauerstillen praktiziert regt das die Milchleistung (... was für ein Wort...) ganz schön an. Und keine Sorge: Missbrauch war da null, ich habe mehr als 40 Std. gearbeitet, habe keinen vorgeburtlichen MuSchu genommen und war sowieso in der PKV... Mein AG hat das ganz sicher kein Geld aus der Umlagekasse beantragt. Gruß D

von desireekk am 08.09.2016, 17:44



Antwort auf: Stillpausen

Ich habe die Kommentare zum MuSchG § 7 nochmal nachgelesen. Die Antwort ist eindeutig: die Stillpausen können nicht zu Beginn oder zu Ende des Arbeitstags gelegt werden, weil man da erwarten kann, dass die Frau in der Freizeit stillt, und natürlich schon gar nicht Stillpausen kummuliert. Hier ist die Grenze zum Mißbrauch überschritten. Und so was kann man nicht noch anderen Frauen weiterempfehlen. Wenn dein AG so großzügig war, ist das eure Sache. Aber andere Arbeitgeber sind zu solchen Sachen nicht verpflichtet. Ein freiwilliger Verzicht auf die MuSchuFrist vor der Entbindung berechtigt nicht zu überzogenen Forderungen in Bezug auf Stillpausen.

Mitglied inaktiv - 08.09.2016, 18:15