Liebe Frau Bader,
dies war Ihre Antwort zum Steuerklassenwechsel:
2. Der Steuerklassenwechsel hätte mind 7 Mo. vor der Geburt/ dem Mutterschutz erfolgen müssen
Liebe Grüße
NB
Könnten Sie mir bitte schreiben warum 7 Monate? Dann hätte ich doch schon 7 Monate viel weniger Nettogehalt bekommen. Mein Mann und ich verdienen ungefähr gleich viel. Deswegen wollte ich erst zu Beginn des Mutterschutzes/bzw. Elternzeit (wenn mein Verdienst entfällt) wechseln.
Ich verstehe das mit den 7 Monaten nicht ganz?
Beste Grüße,
Mimi2016
von
Mimi2016
am 02.02.2016, 18:30
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel
Hallo,
bei der Berechnung des Elterngeldes wird die Lohnsteuerklasse angenommen, die in den letzten zwölf Monaten vorwiegend bestanden hat. Vorwiegend sind sieben Monate.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.02.2016
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel
Ich glaube, ihr redet aneinander vorbei. Kann es sein, dass du vom Wechsel in die Klassen 3 (Mann) und 5 (Frau) nach Beginn Elternzeit redest, Fr. Bader meint wahrscheinlich 5 (Mann) und 3 (Frau) vor der Elternzeit um EG zu erhöhen.
Stell die Frage nochmal und schreib gleich beim ersten Mal rein, ob es um vor der EZ oder während EZ geht!
von
malini
am 03.02.2016, 09:54