Sehr geehrte Frau Bader,
im Mai 2015 habe ich mein Kind zur Welt gebracht. Ende Februar habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Der Mutterschutz ging bis Mitte Juli, ich bin allerdings anschließend in Elternzeit gegangen für ein Jahr. Steht mir denn ein Weihnachtsgeld zu, auch wenn ich ein Beschäftigungsverbot bekommen habe?
Bisher habe ich jedes Jahr ein Weihnachtsgeld bekommen, ich arbeite schon seit über zehn Jahren in meinem Betrieb. Kann ich hiermit vom Gewohnheitsrecht Gebrauch machen?
von
Lambelie82
am 25.01.2016, 22:22
Antwort auf:
Steht mir ein Weihnachtsgeld zu?
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.01.2016