Frage: Sonntagsarbeit

Hallo, Ich bin in der 13ssw und arbeite in einem Fitnessstudio was auch sonntags geöffnet hat. Generell darf man ja in der SS sonntags nicht arbeiten, ich müsste dann auf samstags umsteigen. Persönlich wäre es mir allerdings sogar lieber sonntags zu arbeiten. Nun meine Frage: darf ist das oder ist das für mich oder meinem Chef strafbar? Mein Dienst geht von 9-17uhr. viele Grüße Ines

von Inesfit am 17.08.2017, 22:49



Antwort auf: Sonntagsarbeit

Hallo, Sie können das Gewerbeaufsichtsamt um Ausnahmegenehmigung bitten, ansonsten ist es eine Ordnungswidrigkeit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2017



Antwort auf: Sonntagsarbeit

Ja, es wäre für den Arbeitgeber strafbar, dich sonntags zu beschäftigen. Wenn ihr das aber beide wünscht, dann könnt ihr einen Antrag auf Zulassung von Sonntagsarbeit bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz stellen. Wenn Gründe vorliegen, die eine Ausnahme rechtfertigen, hat der Antrag Aussicht auf Erfolg. Für den Sonntag musst du dann aber einen anderen Tag frei haben.

Mitglied inaktiv - 18.08.2017, 07:33



Antwort auf: Sonntagsarbeit

Danke für deine Antwort. Ich arbeite nur TZ 3-4tage/Woche von daher ist das mit dem freien Tag kein Problem. Extra einen Antrag dafür stellen ist wahrscheinlich aber zu aufwrndig..... viele Grüße

von Inesfit am 18.08.2017, 12:12



Antwort auf: Sonntagsarbeit

Wenn es deiner Schwangerschaft zuträglich ist, d.h. wenn es dir damit besser geht als immer nur werktags zu arbeiten, steht einem Antrag nichts entgegen. So aufwändig ist das nicht.

Mitglied inaktiv - 18.08.2017, 14:10



Antwort auf: Sonntagsarbeit

Wo kein Kläger da kein Richter. Wer sollte in diesem Fall ein Problem damit haben, dass die sonntags arbeiten bzw. könnte es melden?

von Kristiiin am 20.08.2017, 13:30



Antwort auf: Sonntagsarbeit

Es wird zum Problem, wenn ein Arbeitsunfall passieren sollte, oder wenn es jemandem auffällt und er es bei der Aufsichtsbehörde meldet. Da es bis Ende 2017 nicht erlaubt ist, wären ziemlich schmerzhafte Bußgelder fällig. Ab nächstem Jahr können Schwangere wenn sie es wünschen, auch sonn- und feiertags und bis 22 Uhr abends arbeiten. Das muss allerdings vorher bei der Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

Mitglied inaktiv - 20.08.2017, 19:11