Hallo, wir ziehen nun kurzfristig zum 01.08., in den Sommerferien um. Stichtag der Kündigung zum Hort wäre erst der 31.08.2016. Das steht aber in der Hortbedingung: §4 Kündigung des Betreuungsvertrages (1) Der /die Sorgeberechtigte/n kann/können den Betreuungsvertrag grundsätzlich wie in der Anmeldung formuliert kündigen. Ausnahmen: a) Wegzug des/der Sorgeberechtigten Ist meine, bereits letzte Woche geschickte Kündigung zum 31.07.2016 gültig ? Denn wir ziehen ja weg. Danke für Ihre Hilfe. MfG Susanne D.
von Susanne D. am 20.06.2016, 11:44