Frage: Sonderkosten

Hallo Frau Bader, Hallo an alle, mich würde Folgendes interessieren: 1) Sind denn Kosten für Ferienbetreuung 'Sonderkosten'? Insofern man als Alleinerziehende keine andere Wahl für die Unterbringung des Kindes hat, weil der Vater sich nicht an der Betreuung beteiligt? 2) Kann man einen arbeitslosen Vater auch an 'Sonderkosten' beteiligen lassen? Ich meine anteilsmäßig? Oder ist er da somit 'fein' raus? Für immer? VG Gaby

von gaby67 am 17.05.2016, 10:53



Antwort auf: Sonderkosten

Hallo, 1. Lt. den Gerichten eher nein 2. Wenn er nichts hat, muss er auch nichts zahlen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2016