Guten Abend,Frau Bäder,
Versuch ,kurz zufassen..beantragte 2J.Ez,(was im Dez.erst v Chef registriert wurde)hatte jedoch vor,zum 10.3.16.wieder einzusteigen in Vz.(ambulanten.Pflege,).Sprach im Dez.mit Chef,und jetzt sagt sie ,ich soll doch lieber noch das 2.j.Elt.z.nehmen ,da i zu unflexibel ihrer Ansicht nach bin.Habe ihr erklärt,auf Grund Finanz.Aussicht(Eg endet im März)muss ich arb ..Kurz um..sie lässt mich nicht arb.Punkt.Und da mein Mann auch schichtd.hat,noch!komplizierter..für sie.
Nach reiflichem überlegen meine i,zumindest im Frühdienst kann i sogar Vz arb...aber ..Nein..leb ich von Luft und Liebe?mein Mann verdient auch nicht viel(1300ca).wir sind zu viert..Was raten sie mir.?mein Sohn geht ab 10.3.zum eingewöhnen in d Krippe und wuerde zumindest dann ab April/Mai endlich arb.wollen..
Ich hoffe,hab alles einigermaßen dargestellt.
MfG..
Nucki74
von
nucki74
am 22.01.2016, 21:22
Antwort auf:
Soll ich zum Arb.gericht,da mir chef vorzeitig. Arbeitsbeginn in Ez verweigert?
Hallo,
ein Anspruch auf vorzeitige Beednigung besteht nur in Ausnahmefällen - Sie hätten das eher planen müssen.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
Antrag auf TZ stellen (mgw. Anspruch)
Mit Zustimmung des AG bei einem anderen AG TZ arbeiten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.01.2016
Antwort auf:
Soll ich zum Arb.gericht,da mir chef vorzeitig. Arbeitsbeginn in Ez verweigert?
Naja, die angemeldete Elternzeit ist schon verbindlich und darf nur in Härtefällen komplett beendet werden.
Laut Gesetz zählen dazu Tod des Kindes, Erwerbsunfägigkeit oder schwerste Erkrankungen des Partner der verdiente.
Das ist bei Euch alles nicht der Fall, das Einkommen des Mannes und das Ende des Elterngeldes waren ja von Anfang an klar.
Welche Arbeitszeiten stehen denn im Vertrag.
Einen Anspruch auf Wunschschichten gibt es nicht.
Wenn die Chefin Dir schriftlich gibt dass sie Dich nicht einsetzen kann, Du Betreuung nachweisen kannst, dann kannst Du ALG1 in Elternzeit beantragen.
Und Dir dann eine Alternative suchen.
Langfristig wird es wohl eh nicht mehr zusammen passen.
3. Jahr kannst Du dann noch dranhängen ggf.
von
Sternenschnuppe
am 22.01.2016, 22:33
Antwort auf:
Soll ich zum Arb.gericht,da mir chef vorzeitig. Arbeitsbeginn in Ez verweigert?
Die Zeit hast du doch beantragt und deine Chefin muss einer vorzeitigen Beendigung nicht zustimmen.
Sie kann doch nichts dafür, dass ihr nicht von "Luft und Liebe" Leben könnt, dass war euch doch vorher klar!
Du kannst in EZ 30h arbeiten gehen auch bei einem anderen AG.
Grüße
von
Colien07022004
am 24.01.2016, 10:21