Sehr geehrte Fr. Bader, ich befand mich bis 30.08.2013 in Elternzeit meines 2. Kindes. Hatte in diesem Zeitraum keine Einkünfte. Zum 01.09.13 begann ich meine Tätigkeiten wieder aufzunehmen und hatte somit Einkünfte aus selbstständiger (GbR) und nicht selbstständiger Tätigkeit (Angestellte). Im Oktober 2014 kam unser 3. Kind zur Welt. Nun wird durch die Selbstständigkeit das Kalenderjahr 2013 herangezogen. Aufgrund der Elternzeit sind hier jedoch nur 4 Monate mit Einkünften zu verzeichnen. Somit bin ich stark benachteiligt bei der Elterngeldberechnung. Gibt es hier überhaupt keine Möglichkeit die 12 Kalendermonate vor Geburt des Kindes zur Berechnung heranzuziehen? Mit freundlichen Grüßen
von patzdaniela am 12.12.2014, 16:54