Selbstständige und nicht selbstständige Tätigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Selbstständige und nicht selbstständige Tätigkeit

Sehr geehrte Fr. Bader, ich befand mich bis 30.08.2013 in Elternzeit meines 2. Kindes. Hatte in diesem Zeitraum keine Einkünfte. Zum 01.09.13 begann ich meine Tätigkeiten wieder aufzunehmen und hatte somit Einkünfte aus selbstständiger (GbR) und nicht selbstständiger Tätigkeit (Angestellte). Im Oktober 2014 kam unser 3. Kind zur Welt. Nun wird durch die Selbstständigkeit das Kalenderjahr 2013 herangezogen. Aufgrund der Elternzeit sind hier jedoch nur 4 Monate mit Einkünften zu verzeichnen. Somit bin ich stark benachteiligt bei der Elterngeldberechnung. Gibt es hier überhaupt keine Möglichkeit die 12 Kalendermonate vor Geburt des Kindes zur Berechnung heranzuziehen? Mit freundlichen Grüßen

von patzdaniela am 12.12.2014, 16:54



Antwort auf: Selbstständige und nicht selbstständige Tätigkeit

Hallo, haben Sie denn drei Jahre EZ genommen? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.12.2014



Antwort auf: Selbstständige und nicht selbstständige Tätigkeit

Nein ich befand mich fast 2 Jahre in Elternzeit. Am 24.11.2011 wurde das zweite Kind geboren und Elternzeit endete am 31.08.2013 (Arbeitgeber hatte zu diesem Zeitpunkt eine passende Stelle weswegen die Elternzeit vor Ende der beantragten 2 Jahre beendet wurde). Auch meine selbstständige Tätigkeit nahm ich da dann wieder auf. Am 02.10.2014 wurde das 3. Kind geboren. Vielen Dank

von patzdaniela am 15.12.2014, 14:54



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