Guten Tag Frau Bader, Leider bin ich weder bei meiner Steuerberaterin, noch direkt bei der Elterngeldstelle in meinem Zuständigkeitsbereich weiter gekommen. Ich habe am 7.8.16 unser Tochter geboren. Ich bin in einem Angestelltenverhältniss und nebenberuflich selbstständig. Nun setzt sich mein Elterngeld aus dem Gewinn des Vorjahres 2015 aus selbstständiger Arbeit und plus dem durchschnittsverdienst aus dem Angestelltenverhältniss zusammen. Soweit bin ich informiert. Ich habe im Dezember ein Projekt, dass ich als selbstständige gerne durchführen und abrechnen würde. Für den Dezember beziehe/beantrage ich kein Elterngeld. Ich beantrage zwei Jahre Elternzeit und Elterngeld vom Lebensmonate 1-4 und 6-10 und 12. die Lebensmonate 5 und 11 würde mein Ehemann Elternzeit und Elterngeld beantragen und beziehen. Kann ich also im Lebensmonate 5 das Projekt betreuen und abrechnen ohne dass es mir als Zuverdienst gegen gerechnet wird? Mir ist klar, das Rechnungszeitraum auch Leistungszeitraum sein muss. Meiner Kenntnis nach ist der Bezugsmonat ausschlaggebend nicht die gesamte Bezugszeit von 12 Monaten. Die Dame von der Elterngeldstelle meinte jedoch, dass siCh der gesamte Bezugszeitraum angesehen wird und der Gewinn dann doch gegengezeichnet wird. Mittlerweile ich bin nun völlig verwirrt. Haben Sie eine Idee? Vielen Dank! K. Koch
von Wolke2012 am 17.08.2016, 11:28