Hallo,
Ich habe eine Frage.
Was ist wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde das Kind jedoch 3 Monate nach der Elternzeit auf die Welt kommt.
Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt.
Müsste ich diese um 1 Jahr verlängern? Es würde sich ja nicht lohnen 3 Monate zu arbeiten oder?
Danke
LG Steffi
von
Steffi258
am 19.04.2017, 13:25
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit, Geburt danach
Hallo,
können Sie machen bis zum Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.04.2017
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit, Geburt danach
Elternzeit geht bis 28.08.17, Geburtstermin ist vorraussichtlich 21.12.17
Muss ich dann die Elternzeit kündigen und neue beantragen?
Bekomme ich Mutterschaftsgeld wenn ich 2 Jahre in EZ war?
von
Steffi258
am 19.04.2017, 15:13
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit, Geburt danach
Eine Verlängerung der Elternzeit bis zum nächsten Mutterschutz ist in jedem Fall sinnvoll, da es hier dann 14 Wochen Mutterschutzgeld gibt.
Arbeiten gehen lohnt sich trotzdem, da es ansonsten auf den Mindestsatz an Elterngeld plus Geschwisterbonus hinausläuft.
von
Andrea6
am 19.04.2017, 16:52
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit, Geburt danach
Dann würde ich dringend versuchen Teilzeit in EZ zu gehen -> sonst Mindestsatz :-(
Mitglied inaktiv - 19.04.2017, 23:07