Schwanger IN/ direkt NACH der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger IN/ direkt NACH der Elternzeit

Hallo, nun zu meiner Frage Befinde mich bis Dezember 2016 in der Elternzeit. Von Anfang der Schwangerschaft habe ich BV bekommen. Eine blöde Frage, aber die stelle ich trotzdem ;) Welche Alternative wäre für mich finanziell am günstigsten, bezüglich einer weiteren Schwangerschaft /ich bekomme zzt 1800€ Elterngeld/ 1. SS jetzt in der "Mitte " der EZ? - wie siehts weiter finanziell für mich aus ? 2. SS im November kurz vom Ende der Elternzeit? 3. SS im Dezember- nachdem ich "ein paar Tage" gearbeitet habe ? 3a wie siehts aus -besser eine Teilzeitbeschäftigung oder unbedingt Vollzeit? Ich würde dann wieder einen BV sofort bekommen , und würde mein volles Gehalt bekommen / genauso wie in der letzten SS/ ? Ich wäre Ihnen für eine explizite Erklärung sehr dankbar Lg frau 2016

von Frau2016 am 15.04.2016, 14:29



Antwort auf: Schwanger IN/ direkt NACH der Elternzeit

Hallo, wann war denn ET? Grds. müssen Sie nach dem 1. Geb. entweder ein ganzes Jahr arbeiten, um wieder den vollen Betrag zu bekommen oder eben in BV sein. Oder das Kind kommt dierekt nachd em ersten Geb. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.04.2016



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Wann genau ist Kind1 geboren ?

von Sternenschnuppe am 15.04.2016, 14:39



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Nov 2015

von Frau2016 am 15.04.2016, 14:51



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Dann solltest Du bis Nov. 16 wieder schwanger sein, finanziell wäre das das Beste.

von Sternenschnuppe am 15.04.2016, 16:07



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ET war 1.11.2015 Und am 1.12.2016 soll ich wieder arbeiten. Also, wenn ich das richtig verstehe müsste ich vom 1.12.2016-1.12.2017 voll arbeiten, danach könnte ich wieder SS werden? Aber ich würde sofort ins BV gehen müssen.... Also? Was passiert, wenn ich am 1. 12.2016 meinen AG über die SS informieren würde? Ist die Option günsitiger oder ein wenig abwarten? Das Kind nr.2 soll direkt nach dem 1.11.2016 kommen? Das schaffen wir nicht mehr? Was ist dann / in Hinsicht einer BV AM GÜNSTIGSTEN vielen Dank

von Frau2016 am 15.04.2016, 17:52



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Bei ET am 01.11.2015 musst Du um keine Nullrunde zu haben am 01.11.2016 wieder arbeiten. Dein Kind beendet seinen 12 Lebensmonat am 31.10.2016 und startet dann am 01.11.16 ins zweite Lebensjahr. Um ein neues hohes Elterngeld zu bekommen solltest Du also schnell schwanger werden und so spät wie möglich eine eventuelle Teilzeitvereinbarung unterzeichnen. Sobald die unterzeichnet ist, gibt es im BV natürlich auch nur den Teilzeitlohn. Oder Du arbeitest ab 01.11.2016 Vollzeit bis zu einer Schwangerschaft

von Sternenschnuppe am 15.04.2016, 18:18



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Ich habe noch Urlaubstage, deswegen 1.12. 2016 /12 Monate EZ plus Urlaub/ "Um ein neues hohes EG zu bekommen solltest du schnell schwanger werden"----> also du meinst wie bisjetzt 1800€ ? Wann würde ich weniger bekommen? "Und so spät wie möglich Teilzeitvereinbarung...." ---> das ist klar, sonst würde ich im BV nur Teilweise mein Gehalt bekommen? Richtig? Oder ab dem 1.12 2016 vollzeitbeschäftigung? ---> richtig und dann BV usw... Würde ich dann ( auch wenn ich 1 Tag gearbeitet habe in der BV mein volles Gehalt bekommen? Das ist alles klar bis auf die Tatsache , warum ist es günstiger jetzt sofort SS zu werden als zB im September? Könntest du bitte einen Vergleich machen was bekomme ich bei SS sofort und SS im September... Vielen lieben dank :*

von Frau2016 am 15.04.2016, 20:03



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Das verstehe ich jetzt nicht :/ Wenn ich jetzt SS wäre würde ich weiter 1800€ bekommen? Bis Nov 2016? Richtig? Oder würde man die EZ unterbrechen und in BV gehen dürfen??????

von Frau2016 am 15.04.2016, 20:05



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Bis September wird eine Teilzeitverenbarung vielleicht schon getroffen sein. Das musst Du abschätzen wie riskant Dir das ist. Oder ob Du dann eben Vollzeit durchziehen wirst wenn sich keine Schwangerschaft termingerecht ergibt. Arbeiten musst Du keinen Tag um im BV Lohn zu bekommen Je nachdem welcher Vertrag dann gültig ist. Allerdings würde ich die Elternzeit bei Teilzeit verlängern, so bleibt der Vollzeitjob erhalten und Du kannst in Elternzeit bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten. Kannst die Elternzeit dann zum neuen Mutterschutz beenden und bekommst vollen Mutterschutzlohn. Vorrechnen braucht Dir keiner, das kannst Du mit Deinen Zahlen ja selbst. Bis einschließlich Oktober wird durch alten Lohn ersetzt, danach das was Du verdienst. 12 Monate vor neuem Mutterschutz werden addiert und durch 12 geteilt. Davon dann 65% Elterngeld. Plus 10% Geschwisterbonus.

von Sternenschnuppe am 15.04.2016, 20:16



Antwort auf: Schwanger IN/ direkt NACH der Elternzeit

Liebe Sternschnuppe, vielen Dank für Deine Mühe Danke für den Hinweis mit der Elternzeit Verlängerung im Fall einer Teilzeitbeschäftigung! Ist ja wichtig m das wisste ich nicht. Ob ich mich dafür entscheide, weiss ich noch nicht, also wir gehen die Situation so an, dass ich nach EZ wieder voll arbeiten würde... Ich sag mal ich würde sonst / für ne Grade Rechunug / 3000€ verdienen/ bzw Hatte ich in der BV gehabt. Ich frag noch mal, sorry ;) 1. ich bin in den nächsten Monaten SS- bekomme ich dann 1800€ EG oder BV und 3000€ ? 2. also SS in der EZ---> wird mein EG durch meinen regulären Lohn ersetzt, wir sagen mal hier ne Summe von 3000€? 3 das mit den 12 Mo vor der MuSch Nr. 2- verstehe ich nicht ganz... :/ wie sich die Summe ergibt.. Noch vielleicht wichtig, bin priv versichert, bekomme in der MuSch weniger als "sonst" Man ist das kompliziert, ich hoffe du hast noch ein wenig Geduld mit mir... Vielen lieben Dank

von Frau2016 am 15.04.2016, 21:14



Antwort auf: Schwanger IN/ direkt NACH der Elternzeit

Ok, ich versuche es :-) Bitte höre aber mit so viel "SS" auf, 2. Weltkrieg und so. Für das Eltermgeld zählt IMMER das Einkommen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz des Kindes, für welches Elterngeld bezogen werden soll. Dieses wird addiert und durch 12 geteilt um zu ermitteln, was Du im Durchschnitt pro Monat verdient hast. Davon gibt es dann 65% Elterngeld. Um Deinen monatlichen Durchschnittsverdienst zu ersetzen. Soweit klar ? Ok. Elterngeldmonate bis zum ersten Geb. eines Vorkindes werden ersetzt durch alten Lohn. Die sind echter Elterngeldbezug, danach wäre nur noch die Auszahlung der aufgesparten Rate. Alles danach wie es ist. Einkommen oder eben 0€ die addiert werden. Arbeitest Du voll nach dem ersten Geburtstag, dann ist alles wie beim ersten Kind. Arbeitest Du Teilzeit hast Du halt bis zum Mutterschutzmonat Monate bei die nicht so hoch ausfallen. Je nachdem wann sich eine Schwangerschaft einstellt sind das wenige oder mehrere. Das addierst Du alles bis Du 12 Monate zusammen hast, teilst es durch 12 und davon 65% Elterngeld. Und bis Kind 1 drei Jahre ist gibt es dann noch 10% Geschwisterbonus. Jetzt verstanden ? :-) Krankenkasse musst Du vom Elterngeld zahlen, wie jetzt auch. Ansonsten kenne ich mich mit den privaten nicht so gut aus. Also zusammenfassend ist es am einfachsten wenn ihr einfach loslegt und Du bald schwanger bist.

von Sternenschnuppe am 15.04.2016, 21:38



Antwort auf: Schwanger IN/ direkt NACH der Elternzeit

Noch was: solange du EZ hast, ist das BV unnötig. Bis Ende Oktober bekommst du also immer "nur" die 1800 Euro EG, egal ob schwanger oder nicht.

von malini am 15.04.2016, 21:51



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