Frage: s.u.

Hallo Frau Bader, meine Tochter wurde im Nov. 2014 geboren, meine Elternzeit endet im Nov 2016. Mein AG fragt nun an, ob ich ab Dez. 2015 wieder Teilzeit arbeiten möchte, weil ein Engpass besteht. Unsere weitere private Planung geht dahin, dass wir uns 2016 ein weiteres Kind wünschen... 1. Spricht was dagegen die bestehende Elternzeit weiter zu führen und Teilzeit (innerhalb der gesetzl. 30 Stunden Grenze) zu arbeiten? Damit stünde mir nach Ablauf der Elternzeit ja wieder meine Ganztagsstelle zu. 2. Wenn ich innerhalb der Elternzeit ein zweites Kind bekommen würde, würde dann der AG Zuschuss ausgehend vom Teilzeitgehalt berechnet? Wenn ich zwischen den Kindern nicht arbeiten würde und die Elternzeit vorzeitig beende, würde der AG Zuschuss dann nach meinem ursprünglich vollen Gehalt berechnet? Damit wäre man ja schlechter gestellt wenn man zwischenzeitlich arbeitet. ... 3. Bekommt man die 13 Euro der Krankenkasse bei Geburt des 2. Kindes während Elternzeit unabhängig ob man zwischenzeitlich gearbeitet hat oder nicht? Vielen Dank vorab.

von Anja1111 am 10.10.2015, 11:58



Antwort auf: s.u.

Hallo, 1. Nein, geht 2. Sie beenden die EZ u bekommen den Zuschuss nach VZ 3. s.2. Liebe Gruesse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.10.2015