hallo frau bader?
ich bin noch in elternzeit bzw. familienzeit (das sind noch 6 zusätzliche monate, die im manteltarifvertrag festgehalten sind und die ich beantragt habe). diese endet ende märz 2016.
ich bin bei einer bank beschäftigt, abbau überall. mein arbeitgeber hat schon jetzt mir gesagt, dass sie keine stelle haben.
ich habe allerdings einen unbefristeten arbeitsvertrag mit 20 stunden.
dieser wirkt ja dann wieder.
muss er mir eine zusage geben bzw. kann ich die schriftlich verlangen und wenn ja, wieviele monate vorher?
wie kann ich mich auf gespräche vorbereiten. eine abfindung kommt für mich nicht in frage, der arbeitsmarkt bietet keinen gute alternativen.
von
duckie6
am 16.11.2015, 12:11
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Rückkehr aus Elternzeit/Familienzeit
Hallo,
sie können sich entsprechend vorher mal in Erinnerung bringen. Ansonsten besteht keine Pflicht, den Arbeitsvertrag von einen der Parteien zu bestätigen. Ihr Anspruch auf Teilzeit steht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2015
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Rückkehr aus Elternzeit/Familienzeit
dann fristgerecht kündigen.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 16.11.2015, 12:27
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Rückkehr aus Elternzeit/Familienzeit
Du hast einen Afbeitsvertrag. Der ist gültig. Haben sie nix müssen sie Dir kündigen, sich an die Frist halten und solange zahlen. Du kannst frühestens am ersten Arbeitstag gekündigt werden.
Welche Kündigungsfrist hast Du denn?
Wieso kommt keine Abfindung in Frage ?
von
Sternenschnuppe
am 16.11.2015, 12:46
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Rückkehr aus Elternzeit/Familienzeit
Klar können sie dich kündigen, aber frühstens am ersten Arbeitstag können sie dir die Kündigung überreichen. Und ab dann laufen dann die Kündigungsfristen. Ganz, ganz wichtig, reiche danach Kündigungsschutzklage ein, sonst kann es auch eine Sperre beim Arbeitsgeld geben. Abfindung dürfte es dann eh geben, das dürfte aber dann der Richter klären.
Mitglied inaktiv - 16.11.2015, 16:26
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Rückkehr aus Elternzeit/Familienzeit
kündigungsfrist wäre sechs wochen zum quartal. (bin allerdings dort schon 20 jahre beschäftigt, seit meiner ausbildungszeit)
aber eine kündigung können sie meines wissens nur mit begründung aussprechen. und das wäre in diesem falle ja betriebsbedingt. das könnten sie wohl machen, allerdings müssten sie vorher eine sozialauswahl treffen, womit ich vermutlich aufgrund der langen betriebszugehörigkeit/zwei kinder raus wär...... oder lieg ich da falsch ??
von
duckie6
am 17.11.2015, 10:58