Hallo Frau Bader,
mein Baby wurde am 03.06.2016 geboren.
Ich hätte vor, gleich im Anschluss an die 8 Wochen Mutterschutz (d.h die ersten 2 Monate Elterngeld), auf Elterngeld Plus in 20Std/Wo Teilzeitarbeit überzugehen. Kann ich in den ersten 2 Monaten EG+ meinen Resturlaub aus 2015-2016 (etwa 22 Tage) wahrnehmen (und somit praktisch in diesen zwei Monaten nicht arbeiten? Spricht etwas dagegen?
Besten Dank in Vorraus
MfG
CarTeMa
von
cartema
am 17.06.2016, 17:09
Antwort auf:
Resturlaub während Elterngeld Plus
Hallo,
Sie könnend as machen, verschenken dann aber EG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.06.2016
Antwort auf:
Resturlaub während Elterngeld Plus
Guten Abend,
da ich bisher noch keine Antwort erhalten habe (nicht einmal von anderen Forenbenutzern),
habe ich nun den Zweifel ob ich etwa eine dumme Frage gestellt habe.
Kann jemand dazu stellung nehmen ?
Besten Dank
CarTeMa
von
cartema
am 19.06.2016, 22:54
Antwort auf:
Resturlaub während Elterngeld Plus
Vielen Dank für ihre Antwort.
Mir ist jedoch nicht klar, warum ich Geld verschenken würde.
Ich dachte: Die 20Std Teilarbeitszeit werden vom Arbeitsgeber gezahlt, egal ob als tatsächliche Arbeitszeit oder Resturlaub. Und auf die restlichen 20Std die von Elterngeldplus gezahlt werden, hat die Auszahlung des Arbeitgebers (ob tatsächliche Arbeitszeit oder Resturlaub) keinen Einfluss.
Oder habe ich etwas übersehen ? Können sie mir es bitte erläutern?
Danke im Vorraus
CarTeMa
von
cartema
am 21.06.2016, 08:44
Antwort auf:
Resturlaub während Elterngeld Plus
In der bmfsfj-Broschüre zum Elterngeld lese ich:
"Wird während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt,
bedarf es keiner Übertragung auf den Zeitraum nach der Eltern-
zeit. In diesen Fällen kann die oder der Teilzeitbeschäftigte von
der reduzierten Arbeitsverpflichtung freigestellt werden, also
trotz der in Anspruch genommenen Elternzeit Urlaub erhalten."
Ich verstehe es so: Ich kann während der Teilzeitbeschäftigung anstatt Arbeitstunden zu absolvieren, einige oder alle Stunden davon auch in Resturlaub verbrauchen, ohne das dies eine Auswirkung hat, auf die restliche Elterngeldzahlung. Oder ?
von
cartema
am 22.06.2016, 09:17