Guten Tag Frau Bader,
habe eine Frage zu nicht genutzter Elternzeit.
Mein zweites Kind wurde während der Elternzeit des ersten Kindes geboren. Ca. 1/2 Jahr von insges. zwei beantragten Jahre habe ich dadurch nicht genommen bzw. verschmolzen mit der Elternzeit des zweiten Kindes.
Nun möchte ich wieder nach 3 1/2 Jahren zu meinem Arbeitgeber zurückkehren. Meine Frage ist nun, ob das 1/2 Jahr Elternzeit nun an die 3 1/2 Jahre angehängt werden kann und ich dann in der Elternzeit beschäftigt werden kann? Oder ist diese Zeit quasi durch die Geburt des zweiten Kindes verloren gegangen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
Chrimadue
am 30.05.2016, 15:04
Antwort auf:
Restelternzeit vom ersten Kind an die Elternzeit vom zweiten Kind anhängen?
Hallo,
bitte Frage neu stellen und den Geburtstermin von Kind 1 hinzufügen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.06.2016
Antwort auf:
Restelternzeit vom ersten Kind an die Elternzeit vom zweiten Kind anhängen?
Hallo Frau Bader,
mein erstes Kind wurde am 22.03.13 geboren.
Mein zweites Kind wurde am 15.09.14 (während der Elternzeit vom ersten Kind) geboren. Für beide Kinder habe ich jeweils 2 Jahre Elternzeit beantragt.
Am 15.09.16 möchte ich wieder zu meinem Arbeitgeber zurückkehren.
Habe ich für mein erstes Kind noch Anspruch auf eine Restelternzeit? Oder ist diese verloren gegangen?
Diese Frage bezieht sich zunächst nur auf die Zeit zwischen dem 15.09.14 und dem 22.03.15
Die beiden dritten Jahre der Elternzeit könnte ich ja, wenn ich richtig informiert bin, bis zur Vollendung des 8. Lebensjahr beantragen?
Danke für Ihre Antwort!
von
Chrimadue
am 01.06.2016, 16:32