Liebe Frau Bader ich hatte vor 5 Jahren bei meiner Scheidung und Unterhaltsklage Prozesskostenhilfe bekommen. Nun bin ich seit 4 JAhren wieder verheiratet und monentan in Elternzeit bis Juni 2016 Nun ist wieder ( jedes Jahr) eine Überprüfung vom Amtsgericht gekommen. Ist das Rechtens jedes JAhr und wie lange darf das Amtsgericht nach Prozess meine wirtschaftliche Verhältnisse noch überprüfen? Bekomme bis MAi noch Elterngeld, wird das angerechnet? Liebe Grüße
von zahnteufel am 20.01.2015, 11:36