Hallo Frau Bader, ich weiß. dass die Frage evtl. hier nicht richtig hingehört, aber ich hoffe Sie haben trotzdem einen Tipp für mich. 2011 hat mein Mann Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen, damals im Sorgerechtsstreit um seine Kinder. Im Mai 2014 sind wir umgezogen, im Mai 2015 bekamen wir an unsere neue Adresse eine Mahnung der Justizkasse über die Summe der PKH. Sofort habe ich mit dem AG gesprochen und einen Wiederspruch eingelegt, denn ich wusste nichts von der Überprüfung bzw. davon, dass ein Beschluss überhaupt besteht. Es stellte sich heraus, dass die Aufforderung zur Überprüfung der PKH, sowie dann ein Beschluss an unsere alte Adresse geschickt wurde.Das Oberlandesgericht Hamm hat meinen Wiederspruch abgelehnt, mit der Begründung, dass ebenfalls ein Beschluss an unseren damaligen Anwalt gegangen ist, und dieser somit rechtskräftig sei. Unser Anwalt hat uns aber keine Abschrift geschickt oder uns in irgendeiner anderen Form darüber informiert. Auf Anfrage hiess es nur, da wäre mal irgendwas gekommen, als wenn das unwichtig gewesen wäre. Wäre unser Anwalt nicht dazu verpflichtet gewesen uns zu informieren, zumal ihm unsere neue Anschrift bekannt gewesen ist? Haben wir eine Chance evtl. einen Teil dieser nun entstandenen Kosten von unserem Anwalt zurück zu fordern? Ich hoffe Sie haben eine Rat für uns, denn wir wissen grade nicht was wir machen sollen. Vielen Dank schonmal für Ihre Mühe Nashu
von Nashu am 23.08.2015, 12:15