Notfallbetreuung bei Ausfall der Mutter

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Notfallbetreuung bei Ausfall der Mutter

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin damit konfrontiert, dass ich evt. für einige Wochen wegen Operation und der folgenden Nicht-Heben-Dürfen-Zeit meine Kinder (17 Monate und 5 Jahre) nicht versorgen kann. Das gleiche Problem hatte ich wegen einem schlimmen Hexenschuß im letzten Winter schon einmal. Obwohl der Arzt mir nach der OP das Hochheben meiner jüngeren Tochter (und auch das Bücken) für ca. 8 Wochen verbietet, gibt es anscheinend keine Möglichkeit über die Krankenkasse eine Haushaltshilfe/Kinderbetreuung bezahlt zu kriegen. Da ich meine jüngere Tochter noch sehr oft heben muss und z. B. zum Abholen der älteren Tochter vom Kindergarten vom dritten Stock ohne Lift nach unten und dann wieder nach oben tragen muss, sehe ich keine Möglichkeit die 8 Wochen zu überbrücken. Verwandte oder Freunde, die einspringen können gibt es nicht, weil die entweder aus gesundheitlichen Gründen nicht können bzw. selbst arbeiten. Bei den Stundensätzen hier in der Großstadt kann ich mir eine selbstbezahlte Kinderbetreuung in der Zeit, die mein Mann in der Arbeit, also abwesend ist, auch nicht leisten. Gibt es eine Möglichkeit, doch von irgendwoher für diesen Fall Unterstützung zu bekommen? Und: Ist es möglich, für einen solchen Fall vorzusorgen und eine Versicherung abzuschließen, die dann aber auch zahlt? Vielen Dank für Ihre Antwort Andrea

Mitglied inaktiv - 12.12.2014, 13:03



Antwort auf: Notfallbetreuung bei Ausfall der Mutter

Hallo, welches Bundesland? Lesen Sie mal hier: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0CCkQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.vdk.de%2Frheinland-pfalz%2Fdownloadmime%2F618%2FHaushaltshilfen.pdf&ei=CNeOVIPSMoO2Uau5gNgF&usg=AFQjCNFgyrWLUEXv2jSY2i3w05CBvVHsDA&sig2=hN1BbZDpCivZxferNJKfqw&bvm=bv.81828268,d.d24 Ich würde es schriflich beantragen + Attest und darauf hinweisen, dass Sie ume einen "rechtsmittlefähugen Bescheid" bitten - das bedeutet, dass Sie Ärger machen, wenn man es Ihnen ablehnt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.12.2014



Antwort auf: Notfallbetreuung bei Ausfall der Mutter

hast du mit deiner kk gesprochen bzgl Haushaltshilfe? Oder woher weißt du über die Ablehnung? Eigentlich sollte der Arzt ggfs auch der Sozialdienst im KH ein Antragsformular ausfüllen. Darin gibt der Arzt an wieviele Stunden am Tag du Hilfe brauchst und natürlich die Diagnose. Es ist ja auch möglich das eine Hilfe lediglich dein Kind vom KiGa abholt. Und mehr nicht. Und du könntest im KiGa ja selbst mal fragen, ob dir jemand das Kind runter trägt. Treppe rauf sollte mit 17 Monaten ja zu schaffen sein, auch wenns laaange dauert... Verstehe mich nicht falsch, ich weiß ja nicht was für eine op bei dir ansteht, aber wenn es nur um heben und tragen geht... Dann müsste ja jeder Frau mit Kaiserschnitt eine Haushaltshilfe zustehen?!

von allmountain am 12.12.2014, 13:16



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ja, ich habe mit der Krankenkasse gesprochen. Die sehen hier nichts vor. Und es geht eben nicht (nur) um einen Kaiserschnitt. Danach konnte ich auch ab dem 2. Tag mein Kind selbst versorgen (wobei die Neugeborenen ja um einiges leichter sind und auch nicht weglaufen können). Da ich mich auch nicht bücken darf für 4-8 Wochen weiß ich nicht, wie ich dann wickeln, umziehen, füttern ... soll. Wir wohnen ein Stück weg vom Kindergarten. Insofern ist da auch keine Hilfe beim Rauf- und Runtertragen möglich. Und: Meine Tochter ist gerade in einer schlimmen Trotzphase. Wenn sie die Treppen nicht rauf will und ich nicht tragen darf, dann sitzen wir noch abends unten, wenn der Papa heimkommt. Auch glaube ich nicht, daß es für den Heilungsverlauf förderlich wäre, sie heruntergebückt und zwischendrin immer wieder die ganzen 11 Kilo stützend die Treppe raufzubugsieren. Ich habe schon so viel hin und her überlegt, bin aber nach wie vor ratlos ...

Mitglied inaktiv - 12.12.2014, 14:49



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Hallo, ich habe vor drei Wochen eine künstliche Bandscheibe in der Halswirbelsäule eingesetzt bekommen! Ich habe zwei Kinder, 11 und 3 Jahre. Ich darf 12 Wochen nichts heben und mein Kopf darf nicht doll gedreht werden. Meine KK hat mir ohne weiteres eine Haushaltshilfe genehmigt. Mein Arzt hat mir diese Bescheinigung ausgestellt. Sie ist 5h am Tag da, bringt die Kinder zur Schule und Kita, kauft ein und wir machen zusammen den Haushalt. LG

von Colien07022004 am 12.12.2014, 18:51



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Also nach SGB V §38 hast du sehr wohl einen Anspruch auf Haushaltshilfe. Anders sieht es aber aus, wenn du privat versichert bist.

von allmountain am 12.12.2014, 19:49



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Hallo, danke für die Antwort. Darf ich (gerne auch per PN) erfahren, bei welcher Krankenkasse Du bist? Viele Grüße Andrea

Mitglied inaktiv - 12.12.2014, 22:57



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Hallo, ich bin bei der Barmer GEK

von Colien07022004 am 13.12.2014, 12:09



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Meine Krankenkasse (BKK Essanelle) legt SGB V §38 leider so aus, dass es eine Haushaltshilfe nur für die Zeit gibt, in der ich im Krankenhaus bin. Und das ist ja nur ein Bruchteil von der Zeit, in der ich nachher Probleme mit dem Bücken und Heben haben werde ...

Mitglied inaktiv - 13.12.2014, 20:39



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Danke!

Mitglied inaktiv - 13.12.2014, 20:39



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Und die haben mir nach dem Kaiserschnitt und Kleinkind ohne Murren 4 Wochen eine HH genehmigt a 8 Stunden am Tag.

von Sternenschnuppe am 13.12.2014, 21:21



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Andrea, bitte bleib hartnäckig! Habe gerade nochmal gegoogelt. Das habe ich auf der Seite der BKK Essanelle gefunden: ,,Die BKK ESSANELLE trägt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, das bei Beginn der Leistung das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist - und niemand mit in Ihrem Haushalt lebt, der für Sie einspringen könnte. Aber auch, wenn kein Kind im Haushalt lebt, gibt es Situationen, in denen die BKK ESSANELLE Kosten übernehmen kann. Sie erhalten Haushaltshilfe, wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt selbst zu führen, 1)wegen einer Krankenhausbehandlung 2)auf Grund einer von uns übernommenen Kur, 3)wegen einer ambulanten Behandlung/ Operation, wenn dadurch eine vollstationäre Krankenhausbehandlung vermieden wird, 4)solange Ihnen die Weiterführung des Haushalts nach ärztlicher Bescheinigung im Anschluss an eine stationäre Behandlung nicht möglich ist. 5)wenn Ihnen nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts auf Grund einer schwerwiegenden Krankheit nicht möglich ist. Bei den Punkten 3 bis 5 wird Haushaltshilfe bis zu 3 Stunden pro Tag übrigens auch dann übernommen, wenn im Haushalt kein Kind lebt." Vielleicht hattest du einfach nur eine unqualifizierte Mitarbeiterin am Telefon!

von allmountain am 13.12.2014, 22:44



Antwort auf: Notfallbetreuung bei Ausfall der Mutter

Anscheinend gilt das, was auf der Homepage der BKK Essanelle steht, nur noch für heuer (und auch für heuer ist die Finanzierung einer Haushaltshilfe im Anschluß an einen stationären Aufenthalt anscheinend auf 2 Wochen begrenzt). Anfang 2015 wird laut Aussage der Mitarbeiterin am Telefon die BKK Essanelle mit einer anderen BKK fusionieren und dann gibt es die Haushaltshilfe nur noch für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes. Jetzt warte ich mal ab, was Frau Bader schreibt und dann werde ich gegebenenfalls nochmal eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um die Krankenkasse doch noch zu zwingen, die Kosten zu übernehmen. Danke auf jeden Fall schon mal für die Informationen. Viele Grüße Andrea

Mitglied inaktiv - 14.12.2014, 15:59



Antwort auf: Notfallbetreuung bei Ausfall der Mutter

Sehr geehrte Frau Bader, ich wohne in Bayern. Gibt es da spezielle Regelungen. In die Broschüre, die Sie mir per Link geschickt haben, und in die dort genannten Paragrafen habe ich reingeschaut. Die entsprechenden Punkte sind aber recht schwammig formuliert, allerdings würde ich die entsprechenden Formulierungen in der Broschüre so verstehen, dass ich nur Anspruch auf Haushaltshilfe für die Zeit habe, die ich im Krankenhaus bin, und nicht für die Zeit danach. Aber es muss doch irgendeine Möglichkeit geben, für die Zeit, in der ich einfach nicht heben kann und darf, jemand zu bekommen. Sie schlagen ja vor, ich soll mit Attest einen schriftlichen Antrag stellen. Aber den richtigen Antrag kann ich ja erst stellen, wenn ich einen OP-Termin habe, oder? Und den kann ich mir nur dann geben lassen, wenn ich irgendeine Idee haben, wie ich die Wochen danach mit den Kindern bewerkstelligen könnte. Ich bin ehrlich gesagt ratlos. Danke für Ihre Antwort Andrea

Mitglied inaktiv - 15.12.2014, 20:36



Antwort auf: Notfallbetreuung bei Ausfall der Mutter

Ich glaub ich würde denen mit KK-Wechsel drohen und gegebenen Falls auch durchziehen. Ich bin ebenfalls bei der Barmer GEK und konnte mich bisher nicht beschweren.

von Julisa am 16.12.2014, 11:53