Frage: Namenszuteilung

Guten Tag Frau Bader, ich hab schon viel gelesen, doch nirgends konkrete Angaben gefunden. Mein Partner und ich wollen erst 2 Jahre nach Entbindung (ET 23.11) heiraten, somit stellt sich die Frage, was klüger ist. Sollte unser Kind erst meinen Namen, mit Hochzeit dann seinen Namen annehmen? Was passiert, wenn er stirbt und das Kind hat seinen Namen? Da mein Lebensgefährte vor 4 Jahren kurz vor unserer Hochzeit gestorben ist, mach ich mir da einfach Gedanken. Vielen Dank im Voraus!

von Änneken78 am 09.05.2015, 13:15



Antwort auf: Namenszuteilung

Hallo, ich würde meinen Namen nehmen ö- wenn Sie sich trennen ist der Name des KV nicht rückgängig zu machen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2015



Antwort auf: Namenszuteilung

Na ja, was soll dann passieren? Dann hat das Kind den Namen seines verstorbenen Vaters. Das wäre ja vielleicht sogar tröstlich. Ich würde mir eher Gedanken machen über eine Trennung vor der Hochzeit - dann hat das Kind nicht den Namen eines geliebten, aber leider verstorbenen Menschen, sondern den Namen eines Menschen, den Du zumindest Zeitweise ganz gerne zum Mond schießen möchtest. Deswegen (nicht wegen dem möglichen Tod des Partners) würde ICH dem Kind zunächst mal Deinen Namen geben. Bei der Hochzeit kann es immer noch einbenannt werden, wenn Ihr dann den Namen Deines Freundes als Ehenamen wählt. (Auch das würde ich mir überlegen, aber erstens war das nicht die Frage und zweitens wird das ja auch erst in zwei Jahren aktuell.)

von Strudelteigteilchen am 09.05.2015, 15:00



Antwort auf: Namenszuteilung

Dein Name ! Alleine in diesem Forum gab es etliche die es bitter bereuten, weil es eben nicht zur Hochzeit kam. Namensgebung ist fast nie änderbar.

von Sternenschnuppe am 09.05.2015, 17:50