Nachzahlung Kindergartenbeitrag - Essengeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachzahlung Kindergartenbeitrag - Essengeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mal eine Frage. Zur Erklärung: wir wohnen in Schleswig-Holstein und haben unsere Tochter bis zum August 2014 in Hamburg in einer Kita betreuen lassen. Daher mussten wir den Kindergartenplatz privat bezahlen. Allerdings hat unsere Gemeinde die Gebühren anteilig übernommen, da wir Berufsbedingt keinen Platz in unserer Gemeinde nehmen konnten. Nun haben wir ein Schreiben von der ehemaligen Kita erhalten, dass wir für 2013 Rückwirkend 50 Euro pro Monat Essensgeld nachzahlen sollen. Also die Forderung kommt allerdings von unserer Gemeinde. Mit der Begründung um eine Gleichberechtigung herzustellen zu den Familien die Ihre Kinder hier im Ort betreuen lassen. Allerdings wurden uns die Kosten damals ja so, ohne den Verpflegungsanteil bewilligt. Die Kita hat uns empfohlen Widerspruch einzulegen. Wir denken auch das es sinnvoll ist vor allem wegen der "Gleichberechtigung". Wenn wir unsere Tochter hier im Ort hätten betreuen lassen, hätten wir auch viel weniger Kitagebühren zahlen müssen ( ca. 100 Euro im Monat) Ist das allerdings unser Pech oder kann man das auch als Grund mit Aufführen? Und in dem Schreiben ist der Nachname unserer Tochter falsch geschrieben und das Geburtsdatum, ist das auch für uns von Vorteil? Tut mir leid ist sehr lang geworden. Vielen Dank allerdings schon im Vorraus. Mit freundlichen Grüßen

von Nicci1985 am 30.04.2015, 14:17



Antwort auf: Nachzahlung Kindergartenbeitrag - Essengeld

Hallo, die Bewilligung hat nichts mit dem Essen zu tun, dass Sie das zahlen müssen, ist doch eigentlich selbstverständlich. Sie können Widerspruch einlegen, ich sehe da aber wenig Chancen. Lieeb Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2015



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