Frage: Mutterschutzgesetz

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell im 3. Monat schwanger und wurde von meinem Arbeitgeber zum Betriebsarzt geschickt. Dieser schrieb, dass ich weiter beschäftigt werden darf, wenn gewährleistet sei, dass ich vor aggressiven Übergriffen geschützt bin. Gesagt wurde mir, dass die endgültige Entscheidung hierüber aber bei meinem Arbeitgeber läge. Mein Arbeitgeber sagte mir daraufhin, dass er mir nun mal nicht garantieren könne, dass ich vor aggressiven Übergriffen sicher bin (ich arbeite mit verhaltensauffälligen Jugendlichen) und dass ich selber entscheiden müsse, ob ich weiter arbeite. Aber bisher seien noch alle Schwangeren arbeiten gekommen (es sei denn wegen fehlender Immunität oder anderer gesundheitlicher Probleme). Ist es rechtens, dass ich diese Entscheidung selber treffen muss? Ich mache meine Arbeit wirklich gerne, habe aber schon wiederholt wie meine Kollegen auch körperliche Attacken (auch in die Bauchgegend) erfahren, die oft nicht vorhersehbar waren. Trotzdem habe ich Hemmungen, als erste Schwangere zu sagen, dass ich in der Schwangerschaft nicht sicher fühle und els erste gerne ein BV hätte. Vielen Dank. Viele Grüße Lillimaja

von lillimaja am 27.01.2015, 18:24



Antwort auf: Mutterschutzgesetz

Hallo, nein. Schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2015



Antwort auf: Mutterschutzgesetz

Vielleicht wäre meine Frage so klarer formuliert: Darf mein Arbeitgeber mich weiter beschäftigen, wenn er nicht sicherstellen kann, dass ich vor aggressiven Übergriffen sicher bin?

von lillimaja am 27.01.2015, 18:27



Antwort auf: Mutterschutzgesetz

Hallo, das ist ja eigenartig. Ich arbeite in demselben bzw. ähnlichen Bereich wie Du. Mein Arbeitgeber musste ein Formular vom Gewerbeaufsichtsamt zu den ausfüllen. Da er was mit ja ankreutzte, warressiven Übergriffen klar, dass ich ein BV bekam. Unter anderem auch die Frage nach aggressiven Übergriffen. Wende Dich doch mal ans Gewerbeaufsichtsamt. Ich würde ins BV gehen. Wenn was sein sollte, würdest Du Dir ewig Vorwürfe machen. Dein Arbeitgeber hat keine finaziellen Nachteile. Ich weiß nicht, ob Du auch Nachtdienste machen musst, aber die darst Du als Schwangere auch nicht mehr machen. Für meinen Arbeitgeber war es einfacher, mich ins BV zu schicken und jemanden neu einzustellen (das muss er ja sowieso, Du nimmst ja wahrscheinlich auch Elternzeit), als mich nur für Tagdienste und meine Kollegen für Nachtdienste einzuteilen usw. Luvi

von luvi am 27.01.2015, 23:15



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