Hallo Frau Bader, Meine erste Elternzeit ist seit dem 18.6 vorbei. Die zweite Elternzeit beginnt am 29.7. seit dem 19.6 bekomme ich wieder mein Vollzeitgehalt. Parallel habe ich seit April 2013 einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber. Wie errechnet sich jetzt das Mutterschaftsgeld? Mai: Minijob Juni: Minijob und Vollzeitstelle Juli: Minijob und Vollzeitstelle? Oder anstatt Mai und Juni "normale" Gehälter von vor der ersten Schwangerschaft? Danke für ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Kalli29
von Kalli29 am 06.07.2014, 19:35