Sehr geehrte Frau Bader, ich bräuchte Ihren Rat in folgender Situation: ich beziehe ALG I. Dieser Bezug endet zum 21.05.2017, das Beendigungsschreiben liegt bereits vor. Mein Mutterschutz beginnt am 06.06.2017 (ET 18.07.2017) und liegt somit knappe zwei Wochen nach Beendigung des Leistungsbezugs. Bedeutet dies, dass ich somit keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der KK habe? Wie verhält sich dies, wenn man während des Leistungsbezuges und 6 Wochen vor Mutterschutz krank wird? Fällt man dann in Krankengeldbezug und hat durch die Lohnersatzleistung doch noch Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
von SunshineMummy am 24.04.2017, 11:22