Ich habe einen Minijob,mein Gehalt ist jeden Monat unterschiedlich,da es nach Stunden geht.
Wenn ich jetzt in Mutterschutz gehe,wie viel Geld bekomme ich dann monatlich?Wird das im Durchschnitt errechnet?
Und was ist wenn ich ein Beschäftigungsverbot bekomme?Bekomme ich dann jeden Monat mein normales Gehalt weiter?
Habe gelesen das mein Chef es sich von irgendeinem Amt wieder holen kann.
LG
von
de-steffi
am 20.04.2016, 09:21
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Mutterschaftsgeld
Hallo,
1. Bei einem BV bekommen Sie den Lohn weiter
2.MG bekommen Sie nach dem Durschnitt der letzten 3 Mo. - aber kalendertäglich nur das, was über den 13 € liegt - also höchstens 2 €/Tag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.04.2016
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Aufteilung Haupt und Minijob:
https://www.kbs.de/DE/Service/Mutterschaftsrechner/Mutterschaftsrechner_node.html
von
Behnke
am 20.04.2016, 12:05
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Ja, die Aufwendungen für die Zahlung des Lohns im BV und ähnliche Bestandteile kann sich der AG über die U2 Umlage nach dem Aufwandsausgleichgesetz (AAG) erstatten lasse. Informationsquellen sidn hier die Minijobzentrale und die Knappschaft BahnSee
von
Behnke
am 20.04.2016, 13:17
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Habe einen Stundenlohn von 8,50!
Wie viel MG bekomme ich dann?
von
de-steffi
am 21.04.2016, 20:20
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Wenn es einen Haupt und Nebenjob gibt, können Sie sich dass über den Rechner bei der Knappschaften BahnSee ausrechnen. Sie müssten zusammen mit den beiden AG Zuschüssen und dem Geld der KK genauso viel haben wie vorher.
von
Behnke
am 21.04.2016, 20:45
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Mutterschaftsgeld
Ich habe aber nur den Minijob!!!
Mein Gehalt schwankt zwischen 300,00 und 350,00 im Monat,je nach Stunden
von
de-steffi
am 22.04.2016, 09:55
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Mutterschaftsgeld
Das ist natürlich ein ganz anderer Sachverhalt. Hier stellt sich die Frage, ob Sie gesetzlich krankenversichert sind. Falls nein, können Sie auch kein Geld von der Krankenkasse bekommen, aber höchstens 210 € vom Bundesversicherungsamt. http://www.bundesversicherungsamt.de/mutterschaftsgeld.html Es gilt: Minijobberinnen, die zu Beginn der Schutzfrist nicht selbst gesetzlich krankenversichert sind, erhalten auf Antrag Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Einen AG Zuschuss gibt es natürlich auch, hier werden aber fiktiv die 13 € kalendertäglich der KK angesetzt. Dies entspricht 390€ bei einem Monat mit 30 Tagen. Der AG Zuschuss beträgt damit höchstens 2 € je Tag, bei einem Einkommen von 450€. In Ihrem Fall dürften Sie garnichts erhalten.
von
Behnke
am 22.04.2016, 10:39
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Mutterschaftsgeld
Ich bin bei meinem Mann Familienversichert!
Das heißt ich bekomme im Mutterschutz kein Geld???Da kann doch nicht sein...
von
de-steffi
am 22.04.2016, 11:46
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Doch, sie bekommen auf Antrag beim Bundesversicherungsamt 210 €, den Link hatte ich zuvor gepostet. Der AG Zuschuss reduziert sich m.E. auf Null, da Ihr Einkommen geringer ist als die 13€ kalendertäglich.
von
Behnke
am 22.04.2016, 12:15
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Und die 210,00 bekomme ich dann monatlich?
Wo bzw wie und wann stelle ich diesen Antrag?
von
de-steffi
am 22.04.2016, 18:19
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Leider nur einmalig. Für weitere Informationen einfach dem Link folgen, den ich gepostet hatte.
von
Behnke
am 22.04.2016, 18:54