Hallo, wegen Insolvenz und einem jetzt längeren Hin und her zwischen den zuständigen behörden muss ich von ausgehen, dass ich noch diesen Monat nun die Kündigung erhalte. Somit endet mein Arbeitsverhältnis bei meiner insolventen Firma zum 31.12.14. Aktuell bin ich schon in Elternzeit und werde ab dem 30.09. wieder in Mutterschaftsurlaub gehen. 1.) ist es richtig, dass ich bei meinem AG die Unterbrechung meiner Elternzeit beantragen muss um dann sofort wieder in den neuen Mutterschutz zu kommen und somit Anspruch auf Mutterschaftsleistung bzw. deren Aufstockung habe? Ist es weiter richtig, dass mein AG das nur 'absegnen' kann, weil ich ohne aktive Zeit von alter EZ in neue Muschutz gehe? 2.) Mein AG ist ja in Insolvenz. Erhalte ich dann überhaupt noch die Aufstockung zum KK-Anteil oder wohin muss ich mich damit wenden? Ich meine meine Kollegen haben ja nicht mal mehr ihre letzten Gehälter bekommen. 3.) meine Entbindung wird noch vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein, aber innerhalb des Mutterschutzes nach der Entbindung. Muss ich dann trotzdem noch Elternzeit beantragen um rechtmäßig das Elterngeld zu erhalten? 4.) Kann ich der Elterngeldstelle auch einfach meine Bezüge mitteilen indem ich die Abrechnungen zusende? Ich bezweifel leider sehr, dass da noch jemand sein wird, der mir die Bescheinigung ausstellen kann. Danke für Ihre Hilfe
von obscurite am 03.09.2014, 15:26