Sehr geehrte Frau Bader,
wann muss ich als Mutter den Elternzeitantrag stellen, reicht es wenn dieser 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes gestellt wird, wenn ab Geburt Elterngeld beantragt werden soll (was ja für 8 Wochen mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird) oder muss ich Elternzeitantrag ab Geburt stellen, um nahtlos an das Mutterschaftsgeld Elterngeld zu erhalten.
Ich habe vorhin schon eine Frage dazu gestellt, kann sie aber hier nicht finden, vielleicht hat es nicht geklappt. Vielen Dank und beste Grüße
Hanna
von
JaNaKu
am 07.08.2017, 16:12
Antwort auf:
Mutter Elternzeitantrag wann stellen für Elterngeldbezug?
Hallo,
ich verstehe die Frage nicht.
Eine Woche nach der Geburt beantragen Sie Elternzeit. Und dann eben auch Elterngeld.
Das Elterngeld erhalten Sie dann, rückwirkend, ab der Geburt, es wird jedoch das Mutterschaftsgeld angerechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2017
Antwort auf:
Mutter Elternzeitantrag wann stellen für Elterngeldbezug?
Den endgültigen Antrag kann man, egal ob Mann oder Frau, eh erst nach der Geburt stellen. Weil man dann eben erst alle Unterlagen vollständig zusammen hat. Und, hier im t hat man mir damals gesagt, Anträge welche vollständig sind werden schneller bearbeitet wie die wo noch Sachen fehlen - die verschwinden nämlich erst mal wieder unter den Berg an Anträgen....
Man gewinnt also nichts wenn man schon vor der Geburt einen unvollständigen Antrag abgibt und alles dann nachreicht.
Bei mir war es so, bis die Meldung von der KK eintruddelte wegen Mutterschaftsgeld, die Sozialversicherungsnummer und auch alle urkunden vorlagen war unser 5 Wochen alt. Alle Unterlagen zusammen beim Amt persönlich abgegeben und 1 Woche später hatte ich den Bescheid. Es kann aber in einigen Ämtern auch deutlich länger dauern. Da steckt man nicht. Es wird aber auch rückwirkend gezahlt, entsprechend ist es eh egal.
EZ-Anträge gibt es nicht, weil der Ag kein Mitspracherecht hat. man meldet dem AG einfach wann man diese nimmt. Und auch da gilt, egal ob mann oder Frau, spätestens 7 Wochen vor Antritt. da Frau wegen Mutterschutz nach der Geburt 8 Wochen mindestens nicht arbeiten darf - bei Mehrlingen oder Frühgeburt sogar 12 Wochen nicht, gilt bei einer "normalen" Geburt also spätestens 1 Woche nach Geburt. wann man EG bezieht ist dabei erst einmal Nebensache - weil eh zwei verschiedenen Paar Schuhe.
Ich habe damals in der Woche nach der Geburt die Meldung dem AG gegeben,da hatte ich dann auch alle genauen Daten. Den ungefähren Zeitraum hatten wir vorher mündlich schon besprochen, er wusste also was in etwa geplant ist. EZ habe ich dann ab Geburt angegeben, machte es auch rein technisch leichter. Wichtig wäre aber zu wissen, man muss sich für die ersten 2 Jahre festlegen. Wenn Du also planst nach dem EG wieder in TZ z arbeiten oder das überlegst, dann würde ich mindestens 2 Jahre EZ einreichen - mit dem Hinweiß das du evtl nach dem EG in TZ arbeiten willst im Rahmen deiner EZ. Ansonsten musst du nämlich VZ nach dem EG arbeiten oder dauerhaft auf deinen VZ-Vertrag verzichten wenn dein Ag keiner Verlängerung entspricht. das kann er dann nämlich ablehnen. und niemand weiß jetzt schon ob es mit der Kinderbetreuung so klappt wie man es gerne möchte.
Mitglied inaktiv - 07.08.2017, 17:32