Muss ich die Elterngeldstelle informieren?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich die Elterngeldstelle informieren?

Guten Tag, ich bin im öffentlichen Dienst tätig und nun in Elternzeit (von Juni 2014 bis Juli 2015). ich beziehe Elterngeld bis einschl. Juni 2015 und habe nun Weihnachtsgeld vom AG erhalten. Ich habe mehrfach im internet gelesen, dass Einmal- bzw Sonderzahlungen an sich nicht berechnet werden, ist das der aktuelle Stand der Dinge, also wird mir das EG nicht gekürzt? Dann habe ich vor Kurzem geheiratet und dies auch der Elterngeldstelle mitgeteilt. Dort sagte man mir, sie bräuchten nur eine Kopie der Heiratsurkunde, sonst würde sich aber nichts ändern. Jetzt habe ich aber kurz danach auch die Lohnsteuerklasse von 1 auf 3 ändern lassen, was sich ja an sich erst bemerkbar macht (so dachte ich), wenn ich 2015 wieder arbeite. Mein Mann ist selbständig, deshalb macht die Klasse 3 für uns Sinn. Auf der Abrechnung der o.g. Sonderzahlung habe ich aber nun bereits die Klasse 3 stehen, deshalb habe ich vermutlich auch mehr Weihnachtsgeld erhalten als die Jahre zuvor. Kann das der Grund ein? Muss ich den Klassenwechsel innerhalb des Elterngeldbezuges der Elterngeldstelle mitteilen oder brauch ich das nicht, weil dies keinen Einfluss auf die Zahlungen hat? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!

von Helena778 am 21.11.2014, 13:31



Antwort auf: Muss ich die Elterngeldstelle informieren?

Hallo, 1. Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt 2. Die Lohnsteuerklasse spielt erst dann eine Rolle, wenn Sie wieder arbeiten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.11.2014



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