Hallo Frau Bader, ich habe ein Kind aus erster Ehe, für das ich von meinem Exmann Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle erhalte. Nun steht bald eine Skifreizeit an, die mal eben mit 300 bis 400 Euro veranschlagt wurde. Ich möchte gerne wissen, ob ich diese besondere Ausgabe mit meinem Ex teilen kann. Ich befürchte, dass er argumentieren wird, er zahle doch schon genug Unterhalt.... Bleiben mein jetziger Mann und ich dann auf den Kosten alleine sitzen? Wie ist hier die Rechtslage? Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Hilfe Mtina
von mtina am 09.09.2014, 17:28