Hallo Frau Bader, ich werde Ende des Jahres in den MuSchu gehen und anschließend Elternzeit nehmen. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft kurz nach Beginn der Elternzeit aus. Muss mir der Urlaub 2015 auf dem MuSchu dann schon dieses Jahr gewährt oder ausgezahlt werden? Es gelten ja immer nur volle Monate für den Urlaub. Was passiert, wenn unser Baby doch etwas später kommt und ich dann doch noch 2 Tage mehr Urlaubsanspruch hätte, muss dieser dann ausgezahlt werden? Danke und viele Grüße
von Eisbonbon am 24.10.2014, 09:22