Nun endlich haben wir einen Kindergarten für unser Kind gefunden, bei dem ich auch als Elternvertreter tätig bin. Letzte Woche wurde mir bekannt, das eine Minderheit der Eltern (ca. 1/3) eine Liste mit Wünschen formuliert hat und diese bereits mit dem Bürgermeister als Träger der KiTa und 2 Gemeindevertretern umgesetzt hat. Ohne uns Elternvertreter und alle Eltern zu informieren und mit ihnen besagte Punkte abzustimmen. Bei einer Elternversammlung wurde die gesamte Elternschaft durch uns Elternvertreter über dieses Geschehen in Kenntniss gesetzt. Das Entsetzen über eine solche Handlungsweise war entsprechend groß. In wie weit sind diese Beschlüsse als rechtskreftig hinzunehmen? An wen können sich Eltern wenden die gegen einige dieser Beschlüsse sind? z.B.das der Kindergartenhund entfernt wird. Wer ist der Chef des Bürgermeisters? Der Bürgermeister und dieses besagte Drittel der Elternschaft haben eine Arbeitsgruppe gegründet. Sie verteidigen ihre Handlungsweise, werden vom Bürgermeister massiv unterstützt und sind sich keinerlei Schuld bewußt. Das ist doch nicht korrekt!??? An wen können wir uns wenden???
von Kirstin_77 am 23.06.2015, 09:43