Ich bekomme derzeit viel weniger als den Mindestlohn für 40 h. Jetzt habe ich eine Anfrage beim AG zwecks KITA Zuschuss gemacht. Jetzt bot mir der AG an, den Zuschuss vom Brutto abzuziehen und die KITA Gebühren steuerfrei drauf zu setzen. Vom Mindestlohn ist keine Rede ( Ich fange am 1.2.15 wieder an!). Darf der AG überhaupt vom Mindestlohn die KITA Gebühren abziehen und diese steuerfrei draufsetzen?
von
Sandra160782
am 02.12.2014, 13:14
Antwort auf:
Mindestlohn
Hallo,
ich stimme hier meinen Vorrednerinnen zu
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2014
Antwort auf:
Mindestlohn
Hallo,
nein, er kann KITA-Gebühren steuer- und sozialversicherungsfrei nur ZUSÄTZLICH zum Arbeitslohn leisten.
Nicht vom bereits fest´stehenden Lohn abziehen.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 02.12.2014, 14:58
Antwort auf:
Mindestlohn
Nur, wenn diese freiwillige Leistung des AG ZUSÄTZLICH zum Gehalt gezahlt wird , ist diese steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei dieser Umsetzung ist es steuer- und Sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Ansonsten Steuerhinterziehung.
von
hubbabubba
am 03.12.2014, 08:08