Da ich in der Pflege arbeite habe ich Beschäftigungsverbot erhalten. Monate für die Berechung des Gehaltes im Beschäftigungsverbot sind März , 10 Minusstunden, April 15 Überstunden, Mai 25 Überstunden. Ausbezahlte Überstunden März 30 Stunden aus den Monaten vor März April keine Überstunden Ausbezahlt Mai 40 Überstunden aus den Monaten vor Mai Juni 20 Übertunden ausbezahlt aus den Monaten vor Juni. Wird das beim Durchschnittsverdienst berücksichtigt?
von susimaus am 05.11.2014, 19:02