Frage:
Kündigungsschutz in der Elternzeit - aber was ist bei befristetem Vertrag?
Guten Abend,
ich habe eine Frage zu befristeten Arbeitsverträgen.
Theoretisch habe ich ja in der Elternzeit Kündigungsschutz, nur wie ist das, wenn der Vertrag in dieser Zeit ausläuft? Bei mir sieht es so aus, dass er 8 Monate nach ET ausläuft. Jetzt bin ich am hin und her überlegen, ob ich an der Elternzeit Abstriche machen muss, um meinen Job zu behalten.
Mein Arbeitgeber gibt sich zwar kinderfreundlich, aber wie es wirklich ist werde ich wohl erst erfahren, wenn es soweit ist. Ich möchte halt gerne länger als 6 Monate stillen und sehe mich schon im Laden stehen mit einem Baby im Arm, stillend ... nein, das kann ich mir nicht vorstellen. Das ist bei dem Job einfach nicht drin. Ich will aber auch nicht "wegen dem Job" abstillen müssen.
Wie sieht das erstens rechtlich aus und zweitens - gerne an alle - welche Erfahrungen wurden da schon gemacht?
Ich versuche für mich ein bisschen abzuwägen, ob mein Job in Gefahr ist weil ich stillen möchte. Wäre wirklich schade. Ich liebe meinen Job.
von
M. B.
am 21.06.2017, 21:06
Antwort auf:
Kündigungsschutz in der Elternzeit - aber was ist bei befristetem Vertrag?
Hallo,
der Vertrag läuft, egal ob Elternzeit, Schwangerschaft oder ähnliches, trotzdem aus.
Natürlich haben Sie die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber zu sprechen und zu versuchen, dass der Vertrag verlängert wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.06.2017
Antwort auf:
Kündigungsschutz in der Elternzeit - aber was ist bei befristetem Vertrag?
Das ist leider der Sinn von befristeten Arbeitsverträgen - sie laufen aus, egal ob schwanger, in Elternzeit oder sonstwas.
Mitglied inaktiv - 21.06.2017, 21:14
Antwort auf:
Kündigungsschutz in der Elternzeit - aber was ist bei befristetem Vertrag?
Da man dir nicht kündigen muss - der Vertrag läuft ja einfach aus, hast Du auch in der Hinsicht keinen Kündigungsschutz. Mit Ablauf deines Vertrages endet dann auch deine EZ, auch wenn du über diese hinaus EG bekommst und damit auch weiter krankenversichert bist.
Davon ab, solange Du stillst, mindestens aber das erste Jahr Stillzeit, fällst Du unter das Mutterschutzgesetz, sprich Pausenregelung, Arbeitszeiten usw. Ich würde dem AG also nicht gerade darauf hinweisen das Du planst zu stillen. Vielmehr würde ich in nächster Zeit um ein Gespräch bitten, auch in Hinblick darauf das ihr beide Planungssicherheit habt und fragen wie es um eine Vertragsverlängerung bestellt ist. Die kann man dir nämlich auch jetzt schon geben. Gut macht es da dann wenn Du konkrete Vorschläge hast wie zB das Du planst so früh wie möglich in TZ zu arbeiten - auch innerhalb der EZ. Vorschlag wäre zB das Jahr EG daheim zu bleiben, sich direkt nach der Geburt um eine Betreuungslösung zu kümmern und dann nach dem 1ten Geburtstag in Teilzeit von 15-30 Std innerhalb der EZ wieder zu kommen. In dem Alter kannst du dann durchaus auch außerhalb der Arbeitszeiten stillen und in der Zeit wo du arbeitest isst das Kind normal mit. ich habe zB mit dem arbeiten weider angefangen wie unser 1 Jahr war - und ihn mit 4,5 Jahren abgestillt. Geht alles - auch im Einzelhandel. Und wenn dein AG wirklich kinderlieb ist, du mit konkreten Lösungsvorschlägen kommst und kein larrifarri, dann stehen die Chancen nicht schlecht. So kannst du im 2ten und 3ten Jahr EZ Teilzeit arbeiten und dann wenn dein Kind m3 Jahre ist wieder in Vollzeit durchstarten oder endgültig auf Teilzeit runter gehen.
Mitglied inaktiv - 21.06.2017, 21:23
Antwort auf:
Kündigungsschutz in der Elternzeit - aber was ist bei befristetem Vertrag?
Hallo,
ich habe direkt nach dem MuSchu wieder VZ gearbeitet und beide Kinder 6 bzw. 8 Monate voll gestillt, danach noch jeweils gut 6 Monate teil-gestillt.
Das alles über 100 km einfacher Weg zum Arbeitsplatz.
Geht alles.Mit guter Vorbereitung und Einstellung geklingt das zu 95%.
Ansonsten: Vertrag läuft aus und Du bist weg.
Dein Job ist es, Dich "trotz Schwangerschaft, Mutterschutz und Stillzeit" so gut zu verkaufen dass man daran interessiert ist Dir einen weitergehenden Vertrag anzubieten....
LG
Désirée
von
desireekk
am 21.06.2017, 21:53
Antwort auf:
Kündigungsschutz in der Elternzeit - aber was ist bei befristetem Vertrag?
Habe nach acht Wochen wieder stundenweise gerbeitet und ab sechs Monaten dann länger. Am Anfang habe ich noch gepumpt, aber id.R. essen die mit einem halben Jahr auch Beikost. Da wird stillen eh weniger.
Was nicht ohne ist, ist arbeiten und nachts nicht schlafen können, falls Kind schlecht schläft, zahnt oder krank ist im ersten Jahr. Und falls der Vater oder Verwandte nicht betreuen können, würde ich mir eine Kinderfrau gönnen, haben wir.
Wie wichtig Dir Dein Job ist, kannst nur Du wissen. Wenn Du sicher mind. 1 Jahr weg wärst, würde man Bei uns in der Firma einen Ersatz einstellen und wenn Du gut bist, schauen, ob man etwas Anderes für Dich hat, sobald Du Dich mit Kind sortiert hast. Ich kenne es leider auch so, dass über die nicht-belastbaren Mütter von 1-jährigen ziemlich gelästert wird. Das wäre ein Pluspunkt, wenn Mann, Mutter etc. bereuen können. Vollzeit arbeiten, Nächte komplett übernehmen, bei Krankheiten vom Arbeitsplatz in die Krippe hetzen. Das steigert i.d. R. nicht die Performance.
von
emilie.d.
am 21.06.2017, 22:24
Antwort auf:
Kündigungsschutz in der Elternzeit - aber was ist bei befristetem Vertrag?
Danke für eure Antworten!
Ja, ich befürchte ich bin da der Willkür meines Arbeitgebers ausgeliefert :-/
Teilzeit arbeiten wäre zwar toll, aber leider in diesem Unternehmen nur in ganzen Arbeitstagen möglich (also keine 4-Stunden-Tage sondern nur 8 Stunden, die eben nicht an allen Tagen in der Woche).
Ich werde demnächst mal ein Gespräch suchen und gezielt fragen, wie das in anderen Läden geregelt wurde und was sie schon geplant haben (evtl. jemanden für ein Jahr einzustellen? Das wäre ideal).
Die Großelten leben alle weit weg und mein Lebensgefährte arbeitet auch voll. Ich will mich nicht damit abfinden, dass man als Frau raus aus dem Arbeitsleben ist, sobald man Nachwuchs hat. Das kanns ja nicht sein :-(
Ich werde eine Lösung finden.
von
M. B.
am 22.06.2017, 10:53