Sehr geehrte Frau Bader,
meine Elternzeit endet demnächst und nun steh ich vor dem Problem das ich nicht in meine alte Firma zurück kann da sie jemanden für mich fest eingestellt haben!
Welche Kündigungsfristen muss der AG nun beachten (bin seit 2011 dort angestellt)?
Was wäre wenn ich nun wieder schwanger wäre - wann muss ich dem AG das mitteilen damit die Kündigung nicht wirksam wird?
Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Antwort!
Liebe Grüße
von
maundth
am 04.05.2015, 20:50
Antwort auf:
Kündigungsfrist nach Elternzeit
Hallo,
das ist doch nicht Ihr Problem. Sie bieten Ihre Arbeitskraft am 1. Arbeitstag an und warten ab. Die Fristen regelt § 622 BGB - einfach mal nachlesen.
Sie müssten es dem Ag innerhalb von 14 Tagen mitteilen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.05.2015
Antwort auf:
Kündigungsfrist nach Elternzeit
Hallo,
ob Dein AG jenaden eingestellt hat oder nicht kann Dir im ersten Mom,ent wurscht sein.
Du tauchst ganz normal am ersten Arbeitsg nach EZ auf und fertig.
Er kann Dir jedoch dann auch am ersten Tag nach der EZ die Kündigung mit der dann vertraglichen Kündigungsfrist in die Hand drücken, vorher darf er das nicht.
Wenn Du dann schwanger wärest gibst Du ihm die Kündigung mit einem freundlichen Lächen und der Mitteilung dass Du schwanger bist, zurück.
Du bleibst dann ganz normal angestellt und arbeitest boist zum beginn des Muschu wie bei der ersten Schwangerschaft auch.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 05.05.2015, 21:29