Hallo,
ich bin seitdem 8.6.2014 in Elternzeit und wollte ab dem 8.6.2015 in Elternteilzeit mit 20 Stunden wieder tätig werden. Vor der Elternzeit war ich hauptsächlich abends tätig. Jetzt habe ich keine Betreuungsmöglichkeiten für mein Kind abends und kann nun nur noch tagsüber arbeiten. Mein Arbeitgeber hat zwar der Elternteilzeit zugestimmt, aber nicht meinem Wunsch auf die Verteilung der Arbeitszeiten von abends auf mittags. Muss ich nun kündigen? Wird nach der Kündigung eine Sperrfrist der Arbeitsagentur verhängt? Vielen Dank im Voraus
Mitglied inaktiv - 16.02.2015, 22:24
Antwort auf:
Kündigung während der Elternzeit
Hallo,
Sie können doch in der EZ bleiben u sich etwas bei einem anderen AG suchen. Am Ende der EZ können Sie immernoch kündigen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.02.2015
Antwort auf:
Kündigung während der Elternzeit
Ja!
Alternativ AG fragen ob du die Elternzeit verlängern kannst auf bis zu 3 Jahre und sein OK holen, das du bei einem anderen Arbeitgeber innerhalb der Elternzeit arbeiten darfst. Hättest Du die Möglichkeit Betreuung nachzuweisen, könntest du auch über die 20 Std Arbeitslosengeld1 bekommen - wenn der AG dir bescheinigt das es dir keinen geeigneten Arbeitsplatz innerhalb der Elternzeit zur Verfügung stellen kann.
Langfristig gesehen würde ich mich aber in Ruhe dann nach was anderem umschauen. Nach der Elternzeit wird es dann wohl eher komplizierter als leichter.
Mitglied inaktiv - 17.02.2015, 07:00