Guten Tag,
Ich bin seit 15 1/2 Jahren in einer Arztpraxis beschäftigt.
Aus altersgründen schließt der Dr. jetzt, da es keinen Nachfolger gibt.
Ich erwarte bald mein 2. Kind.
Die Praxis wird geschlossen, wenn der Mutterschutz beendet ist, also während der Elternzeit.
Der Dr. wird mich kündigen, jetzt ist meine Frage:
- steht mir eine Abfindung zu? bzw. wie läuft das ganze?
- Chef sprach von einem Aufhebungsvertrag.
Demnächst kommt eine Dame (keine Anwältin) zu uns in die Praxis um das mit uns zu besprechen.....
Ich möchte gerne gut informiert in das Gespräch gehen.
Vielen Dank.
von
freude
am 30.11.2014, 14:44
Antwort auf:
Kündigung während der Elternzeit
Hallo,
1. Wenn er schließt, kann er Ihnen mit Zustimmung des gewerbeaufsichtsamtes kündigen
2. Einen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht - Sie können vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung klagen, aber wenn er schließt werden Sie da schlechte Chancen haben
3. Grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden.
Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter. Das ist aber problematisch und wird von vielen Ämtern anders gehandhabt.
Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn Sie nicht ArbGeld II erhalten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.12.2014