Ich meinte beim alten Arbeitgeber, da habe ich gekündigt, muss er mir wenn er mir den Resturlaub auszahlt auch die VWL und Kindergarten gebühren mitzahlen. Die habe ich vorher immer bekommen, als ic da noch gearbeitet habe.Habe vor regulärem Ende der Elternzeit gekündigt. Liebe Grüße Yvonne
von jessibaby am 16.08.2014, 12:39