Frage: Kündigung vor Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Bader, Darf man einen Arbeitsvertrag kündigen bevor der erster Arbeitstag beginnt ? ( nicht schwanger ) Zur Situation: Arbeitsvertrag wurde schon vor Wochen unterschrieben, erster Tag ist aber anfang Juli. Darf man den jetzt kündigen ? Bis wann wäre die Frist ? Muss man da einen Grund nennen ? Herzlichen Dank. Mina

von Mina1986 am 13.06.2017, 14:23



Antwort auf: Kündigung vor Beschäftigung

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.06.2017



Antwort auf: Kündigung vor Beschäftigung

das ist Arbeitsrecht, frau bader macht hier nur Familienrecht. du kannst nicht antreten, ich würde fairerweise aber den ag informieren. u.u. musst du eine Vertragsstrafe zahlen, das stünde aber im vertrag.

Mitglied inaktiv - 13.06.2017, 14:40



Antwort auf: Kündigung vor Beschäftigung

Möchtest du kündigen oder der AG? Ist denn eine Probezeit vereinbart?

von VerenaSch am 13.06.2017, 22:12



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