Sehr geehrte Frau Bader,
Darf man einen Arbeitsvertrag kündigen bevor der erster Arbeitstag beginnt ? ( nicht schwanger )
Zur Situation:
Arbeitsvertrag wurde schon vor Wochen unterschrieben, erster Tag ist aber anfang Juli.
Darf man den jetzt kündigen ? Bis wann wäre die Frist ?
Muss man da einen Grund nennen ?
Herzlichen Dank.
Mina
von
Mina1986
am 13.06.2017, 14:23
Antwort auf:
Kündigung vor Beschäftigung
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.06.2017
Antwort auf:
Kündigung vor Beschäftigung
das ist Arbeitsrecht, frau bader macht hier nur Familienrecht.
du kannst nicht antreten, ich würde fairerweise aber den ag informieren.
u.u. musst du eine Vertragsstrafe zahlen, das stünde aber im vertrag.
Mitglied inaktiv - 13.06.2017, 14:40
Antwort auf:
Kündigung vor Beschäftigung
Möchtest du kündigen oder der AG? Ist denn eine Probezeit vereinbart?
von
VerenaSch
am 13.06.2017, 22:12