Frage: Krippen Kündigung rechtens?

Sehr geehrte Frau Bader, Uns wurde heute der Krippenplatz für unseren Sohn grundlos gekündigt. Der Vertrag wurde erst Mitte August geschlossen. Erst auf 6 Stunden, dann auf 5 reduziert, da ich erneut mit unserem Wunschkind schwanger bin und nicht mehr halbtags arbeiten gehen kann. Es wurde nie etwas kommuniziert, dass irgendwo ein Problem besteht. Der Vertrag gilt ja eigentlich wohl auch wenigstens ein volles Jahr. Im September würde er eh in die Elementargruppe wechseln, da er 3 wird. Ich bin sogar Elternvertreterin, habe meinen großen Sohn in dem gleichen Kindergarten, nur Elementarbereich. Das Verhältnis ist super freundlich, ich hatte nie was zu meckern . Daher falle ich aus allen Wolken. Laut Vertrag muss die Kündigung begründet werden. Das ist nicht der Fall. Die Zahlungen übernimmt die Stadt Hamburg, da wird es ja auch keine Probleme geben. Es ist ja Rechtsanspruch, dass wir die 5 Stunden bezahlt bekommen. Auch wenn wir ihn nicht hingeben müssten. Aber ich arbeite zeitweise bei meinem Mann und die Schwangerschaft verläuft leider nicht problemlos. 8 Wochen musste ich nun mich schonen. Im April ist ET. Gekündigt wurde zu Ende Februar. Wir haben den Verdacht, dass uns aufgrund der geringen Betreuungsstundenzahl gekündigt wurde. Beide Kinder gehen nur 5 Stunden. Es gibt bestimmt viele Bewerber die 10 Stundengutscheine haben. Eine neue Kita zu finden wird bestimmt enorm schwer. Ist so eine Kündigung rechtens? Hätte nicht wenigstens ein Wort, Mahnung etc vorab kommen müssen. Was kann sich in 3 Monaten ändern. Wir sind ratlos und sehr aufgewühlt und traurig. Was macht man in so einem Fall am besten? Ich danke Ihnen. Schönen Abend

von Linnnda am 22.11.2014, 23:31



Antwort auf: Krippen Kündigung rechtens?

Hallo, 1. Satzung lesen - was steht da zu dem Thema? 2. Leider schreiben Sie nichts zu dem Alter, wenn er mind. 1 Jahr alt ist, hat er einen Anspruch (es sei denn, es ist ein privater KiGa) auf den Platz 3. Enthält die Kü. eine Rechtsmittelbelehrung? Ich würde auf jeden Fall Widerspruch beim Träger einlegen - mit Begründung Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.11.2014



Antwort auf: Krippen Kündigung rechtens?

Gerde haben wir erfahren, dass ein weiteres Kind gekündigt wurde. Das Kind und unserer Sohn sind die einzig beiden von 20 Kindern die nur einen 5Stunden-Platz haben. Also liegt der geldliche Gedanke sehr nahe. Kann das wirtschaftliche Verhältnis ein Kündigungsgrund sein? Ohne Vorwarnung? Ein Zukauf von Stunden hätte doch nach Absprache erfolgen können.

von Linnnda am 23.11.2014, 07:07



Antwort auf: Krippen Kündigung rechtens?

Verstehe ich das richtig, die Kinder gehen ganze 5 Std die Woche in die Krippe? Falls ja, dann könnte ich die Kündigung sogar verstehen. Sorry, aber dann würde ich auch denken, da besteht kein Krippenbedarf. Immerhin "blockiert" ihr damit einem anderen Kind den Krippenplatz wo die Eltern evtl zwingend drauf angewiesen sind, zB weil sie wieder arbeiten müssen. Ansonsten in den Veträge schauen, und in mögliche Satzungen. Evtl gibt es eine Mindeststundenanzahl. Und die wenigen Stunden wurden bisher eher geduldet, zB wegen Eingewöhnung. Falls es 5 Std am Tag sind, da besteht hier nur ein Anspruch auf halbtags, was in etwa 20-25 Std die Woche sind.

Mitglied inaktiv - 23.11.2014, 10:01



Antwort auf: Krippen Kündigung rechtens?

Es sind 5 Stunden am Tag. Wir blockieren wohl bestimmt wirklich Plätze. Für Kinder die 8-12 Stunden am Tag dort sind. 5Stundengutschein ist hier in Hamburg die übliche Bezeichnung.

von Linnnda am 23.11.2014, 22:06



Antwort auf: Krippen Kündigung rechtens?

Maßgeblich ist, was im Vertrag bezüglich der Kündigungsgründe und -fristen steht. Wenn da nichts von vorheriger Mahnung steht, dann ist das IMHO rechtens - wenn auch nicht sehr nett. Die Frage wäre dann höchstens, ob die Kündigung nicht begründet werden müßte - und ob die Gründe ausreichen. Ich würde vor allem mal nach der Begründung fragen.

von Strudelteigteilchen am 23.11.2014, 22:23



Antwort auf: Krippen Kündigung rechtens?

Hallo Frau Bader, es handelt sich bei dem Kindergarten um einen eingetragenen Verein. Bezahlt wird er aber regulär über das Gutscheinsystem der Stadt Hamburg. Mein Sohn hat angefangen als er 2 Jahre wurde, das war im September diesen Jahres. Vielen Dank schonmal!!

von Linnnda am 24.11.2014, 12:20



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